Stabiler Wert
Inzidenz unter 50: Regensburg lockert ab Samstag

29.05.2021 | Stand 29.05.2021, 10:50 Uhr

−Symbolbild: dpa

Weil das bayerische Gesundheitsministerium sein Einverständnis gegeben hat, kann in Regensburg am Samstag gelockert werden. Das teilte die Stadt mit.



Damit gilt seit Samstag, 0 Uhr:



Kontaktbeschränkung und FFP2-Maskenpflicht
- Private Treffen im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken sind mit maximal zwei Hausständen und insgesamt fünf Personen erlaubt. Kinder unter 14 Jahren werden bei den fünf Personen nicht mitgezählt. Ehepartner, Lebenspartner und Partner aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
- Die Kontaktbeschränkungen gelten nicht für vollständig geimpfte und genesene Personen. Bei privaten Zusammenkünften und ähnlichen sozialen Kontakten, bei denen sowohl vollständig geimpfte oder genesene als auch sonstige Personen teilnehmen, bleiben vollständig geimpfte und genesene Personen bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt.
- Die FFP2-Maskenpflicht, bzw. das verpflichtende Tragen einer Maske mit vergleichbarer Schutzwirkung besteht weiterhin beim Einkaufen im Einzelhandel und auf Wochenmärkten, bei der Abholung vorab bestellter Waren, im öffentlichen Personennahverkehr sowie in Taxen, in Gottesdiensten sowie beim Arztbesuch. Kinder zwischen sechs und 14 Jahren müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Für Kinder unter sechs Jahren entfällt diese Verpflichtung.
- Das Verbot von Alkoholkonsum sowie die Maskenpflicht auf besonders belebten Plätzen und Straßen im öffentlichen Raum bleibt weiterhin bestehen. Allerdings darf die Maske abgenommen werden, um im Stehen zu rauchen oder zu essen, bzw. zu trinken.


Die Testpflicht in Regensburg entfällt zusätzlich in folgenden Bereichen:
- Außengastronomie
- Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos
- Kulturelle und sportliche Veranstaltungen unter freiem Himmel. Dabei gilt weiterhin die Obergrenze von 250 Besuchern mit festen Sitzplätzen
- Sport im Innen- und Außenbereich
- Fitnessstudios
- Freibäder
- Flussschifffahrt im Ausflugsverkehr
- Touristische Bahn- und Reisebusverkehre
- Stadt- und Gästeführungen
- Kultur- und Naturführungen im Freien

Ohne Terminbuchung sind zugänglich:
- Außengastronomie
- Einzelhandel
- Museen
- Ausstellungen
- Verwaltungsgebäude
- Kulturstätten
- Zoologische und botanische Gärten

Sport
- In Innenräumen können Erwachsene und Kinder entsprechend der Größe des Raumes und des einzuhaltenden Mindestabstandes von 1,5 Metern kontaktfreien Sport ausüben.
- Im Freien können Erwachsene und Kinder Kontaktsport in Gruppen bis zu 25 Personen ausüben.
- Kontaktsportarten dürfen nur im Freien ausgeübt werden.
- Für den Besuch von Fitnessstudios und Freibädern ist eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
- Ein negativer Testnachweis ist nicht erforderlich.

Einzelhandel
Der gesamte Einzelhandel darf ohne Terminbuchung öffnen. Ein negativer Corona-Test ist nicht erforderlich. Es gelten folgende Beschränkungen:
- ein Kunde je zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter, drüber hinaus ein Kunde je 20 Quadratmeter
- FFP2-Maskenpflicht gilt in den Verkaufsräumen, den Eingangs- und Wartebereichen, auf dem Verkaufsgelände und auf den zugehörigen Parkplätzen
- für das Personal gilt Maskenpflicht, sofern in den Kassen- und Thekenbereichen der Infektionsschutz nicht durch geeignete Schutzwände gewährleistet ist


Gastronomie
Der Besuch der Außengastronomie ist ohne Testnachweis und ohne Terminbuchung unter Beachtung der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen und Angabe der Kontaktdaten möglich. Bei der Abholung von Speisen sowie im Innen- und Außenbereich gilt die FFP-2-Maskenpflicht. Am Tisch darf die FFP2-Maske abgenommen werden.

Tourismus
Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen sind auch zu touristischen Zwecken zulässig. Ebenso erlaubt sind in diesem Rahmen gastronomische Angebote, auch in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Wellness- und Therapieangebote für die Übernachtungsgäste unter der Voraussetzung, dass diese bei der Anreise sowie jede weitere 48 Stunden über einen negativen Testnachweis verfügen.

Schnelltest-Möglichkeiten gibt es laut der Stadt auch am Wochenende und sind zu finden unter www.regensburg.de/aktuelles/coronavirus/schnelltestmoeglichkeiten-in-regensburg

− pnp