Einige Zonen sind tabu
Cannabis wird entkriminalisiert: Wo darf man in Regensburg bald legal kiffen?

26.03.2024 | Stand 26.03.2024, 19:30 Uhr

In diesem „Joint“ ist kein Gras – in wenigen Tagen wird die Droge allerdings entkriminalisiert. Foto: Baumgarten

Der Frühling zieht nach Regensburg ein. Pünktlich dazu wird Gras entkriminalisiert. Auch durch die Straßen und Gassen Regensburgs wird dann ab und an der süßliche Geruch eines brennenden Joints ziehen. Doch nicht überall ist kiffen legal. Ein Überblick.



Zum einen darf in den Cannabis-Clubs kein Gras geraucht werden. Dem Gesetz zufolge darf auch in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spielplätzen nicht gekifft werden. Diese Sichtweite ist laut Gesetz bei einem Abstand von 100 Metern nicht mehr gegeben. In Fußgängerzonen darf zwischen 7 und 20 Uhr nicht konsumiert werden.

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Wie sehen diese Regeln nun konkret in Regensburg aus? Darauf liefern Internet-Seiten wie „bubatzkarte.de“ eine Antwort. Die Macher haben eine Karte erstellt, in der Schulen, Kindergärten, Spielplätze und dergleichen mitsamt eines 100-Meter-Radiuses markiert sind.

Der Blick auf Regensburg offenbart einen Flickenteppich. Geht man beispielsweise vom Justizgebäude kommend in Richtung Schloss, darf man exakt bis zum Helenentor nicht kiffen, danach ist man weit genug vom Spielplatz in der Helenenstraße entfernt.

Kiffen am Dom ist (zum Teil) legal



Im Bahnhofsumfeld, in dem es seit Jahren Probleme mit Drogenhandel gibt, ist Gras beispielsweise laut „bubatzkarte.de“ größtenteils legal. Das gilt auch für den Bereich rund um den Dom – zumindest für den westlichen Vorplatz.

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Es ist durchaus sinnvoll anzunehmen, dass dort, wo sich schon heute junge Regensburger treffen, bald auch Gras geraucht wird. Das ist zum Teil auch legal. Am Bismarckplatz ist beispielsweise keine Schule oder ähnliches in der Nähe – abgesehen von der Musikschule. Und hier greift eine weitere Regel: Das Kiffen vor Minderjährigen ist nicht erlaubt. Hier ist also Vorsicht geboten. Auch entlang der Donau werden viele zum Joint greifen. Hier gibt das Gesetz größtenteils grünes Licht: Zwischen Eiserner Brücke, Steinerner Brücke und Eisernem Steg gelten keine Einschränkungen – und das an beiden Ufern. Das gilt auch für die Jahninsel – der Treffpunkt für junge Regensburger schlechthin. Am Oberen Wöhrd gelten allerdings Einschränkungen. Hier liegen ein Spielplatz und Sportanlagen.

Bleibt die Frage: Was ist eigentlich, wenn man erwischt wird? Die „Verbotszonen“ werden in Paragraf 5 des Cannabisgesetzes geregelt. Ein Verstoß dagegen wird als Ordnungswidrigkeit behandelt und kann gemäß Paragraf 36 eben dieses Gesetzes mit einer Geldbuße von bis zum 30000 Euro geahndet werden.