Flaschenwurf auf Polizisten
Nach Randale in Regensburg: Anklage gegen 19-Jährigen

11.06.2021 | Stand 11.06.2021, 11:11 Uhr

−Symbolbild: Armin Weigel/dpa

Nach den Unruhen am letzten Mai-Wochenende in der Regensburger Innenstadt hat die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage gegen einen Beteiligten erhoben.



Der 19-Jährige soll eine Flasche auf einen Polizisten geworfen haben – ohne ihn zu treffen. „Ihm wird versuchte gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Es bleibt beim Versuch, da die Flasche den Polizisten zum Glück nicht getroffen hat“, sagt Oberstaatsanwalt Dr. Markus Pfaller gegenüber der PNP. Die Ermittlungen gegen den jungen Mann seien bereits am Mittwoch abgeschlossen worden.



Staatsanwalt: „Priorisiertes Verfahren“



„Die Ermittlungen wurden in einem priorisierten Verfahren geführt und konnten so schnell abgeschlossen werden.“ Neben der versuchten gefährlichen Körperverletzung wird dem Angeklagten Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen, da er sich bei seiner Festnahme gewehrt hat. Die Ermittlungsakten wurden dem Gericht bereits vorgelegt.



Wie hoch eine mögliche Strafe bei einer Verurteilung ausfallen könnte, kann Dr. Pfaller noch nicht abschätzen. „Da es sich bei dem Angeklagten um einen 19-Jährigen handelt, muss erst geklärt werden, ob er nach Erwachsenenstrafmaß oder Jugendstrafmaß behandelt wird.“



Ermittlungen gegen acht weitere Männer



Wie berichtet, war es Ende Mai zu Unruhen in Regensburg gekommen. Etwa 250 Personen hatten ausgelassen gefeiert. Aus der Gruppe flogen mehrere Flasche in Richtung der Beamten, die Einsatzkräfte wurden auch beleidigt. Die Polizisten schätzten einzelne Mitglieder als sehr aggressiv ein, viele von ihnen waren betrunken. Bei der Auseinandersetzung wurde niemand verletzt, es kam zu einem Sachschaden an einem Dienstfahrzeug.



Die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Regensburg meldet: „Darüber hinaus werden zwischenzeitlich gegen weitere acht männliche Personen im Alter von 15 - 19 Jahren Ermittlungen u.a. wegen Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlicher Körperverletzung geführt. Diese Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen und werden noch Zeit in Anspruch nehmen.“

− pnp