Plötzlicher Tod vor zwei Wochen
Heimbewohnerin (93) mit Morphium in Furth getötet? Zwei Verdächtige in U-Haft

21.12.2023 | Stand 21.12.2023, 19:07 Uhr

Der plötzliche Tod einer 93-jährigen Heimbewohnerin in Furth im Wald (Landkreis Cham) beschäftigt die Ermittlungsbehörden nach wie vor. Seit Donnerstag sitzen zwei Verdächtige, darunter eine 54-jährige Pflegerin der Toten, in Untersuchungshaft. − Foto: Britta Pedersen/dpa

Der plötzliche Tod einer 93-jährigen Heimbewohnerin in Furth im Wald (Landkreis Cham) beschäftigt die Ermittlungsbehörden nach wie vor. Seit Donnerstag sitzen zwei Verdächtige, darunter eine 54-jährige Pflegerin der Toten, in Untersuchungshaft.





Wie die Staatsanwaltschaft Regensburg mitteilt, habe man nach dem Tod der Frau am 6. Dezember bereits am vergangenen Montag mehrere Geschäftsräume und Wohnungen rund um Furth im Wald durchsucht.

Hinzu kam das Obduktionsergebnis, das Aussagen einer Zeugin untermauere. Demnach sei eine 54-jährige Pflegerin in den Fokus der Ermittlungen gerückt. Sie soll der Heimbewohnerin laut Staatsanwaltschaft „ohne ärztliche Indikation bzw. medizinische Notwendigkeit“ Morphium verabreicht haben. Diese potenziell tödliche Dosis habe man bei der Obduktion nachweisen können.

U-Haft gemeinsam mit weiterem Verdächtigen



Am Donnerstag kam die 54-Jährige daher in Untersuchungshaft, gemeinsam mit einem 38-Jährigen, der die Pflegerin zu der Tat angestiftet haben soll. Ihnen wird versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung bzw. der Anstiftung hierzu vorgeworfen.

Dass der Tatvorwurf zunächst „nur“ versuchter Mord laute, habe laut der Behörde damit zu tun, dass ein „kausaler Zusammenhang zwischen der Verabreichung des Morphiums und dem späteren Todeseintritt bei der Geschädigten (...) aus sachverständiger Sicht nicht sicher“ nachweisbar sei.

Die Staatsanwaltschaft betont in der Mitteilung außerdem, dass keine Hinweise auf einen Sterbewunsch der 93-Jährigen vorlägen und diese bis zu der Tat auch nicht im Sterben gelegen habe. Bislang hätten sich die Beschuldigten nicht zu der Sache geäußert. Dennoch verweist die Staatsanwaltschaft zunächst auf die Unschuldsvermutung.

− lha