Am Montag gab der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) seine Entscheidung zu den Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Sallerner Regenbrücke in einer Pressemitteilung bekannt: Sie werden abgewiesen.
Die Urteilsgründe werde der VGH laut der Pressemitteilung voraussichtlich in den kommenden Wochen abfassen. Mit der Entscheidung seien die Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. „Die Kläger können gegen die Urteile noch ein Rechtsmittel einlegen. Zuständig für dieses Verfahren wäre das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig“, heißt es in der Mitteilung. Die Frist für die Einlegung des Rechtsmittels betrage einen Monat und beginne mit Zustellung der vollständig abgefassten Urteilsgründe.