Pandemie
38 neue Fälle und Inzidenz von 215,1 – Landratsamt Schwandorf erlässt Allgemeinverfügung für Gaststätten

15.03.2021 | Stand 18.03.2021, 15:09 Uhr

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Mit 38 Fällen am Sonntag, 14. März, steigt die Gesamtzahl der Corona-Infektionen im Landkreis Schwandorf auf 5.654. Die Sieben-Tage-Inzidenz wird vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und vom Robert-Koch-Institut (RKI) übereinstimmend mit 215,1 angegeben. Sie stieg damit gegenüber Sonntag um den Wert 16,3 und wie bereits am Freitag auf über 200.

Von LRA Schwandorf/Pressemitteilung

Landkreis Schwandorf. In bereits mitgeteilten kleineren Ausbrüchen wurden einzelne weitere Fälle festgestellt. Betroffen sind die Gemeinschaftsunterkunft in Teublitz-Koppenlohe, die BRK-Sozialstation Nabburg, das Krankenhaus St. Barbara Schwandorf und das Pflegeheim Refugium in Neunburg vorm Wald. Das Infektionsgeschehen im Landkreis bleibt diffus und ist von der britischen Mutante geprägt. Einen großen Hotspot im Landkreis gibt es derzeit nicht.

Am Dienstag, 16. März, jähren sich die Einschränkungen insbesondere für die Gastronomie, Bars und Diskotheken. Viele Betriebe durften nicht oder nur in eingeschränktem Umfang öffnen. Infolge dessen droht den Erlaubnisinhabern gemäß den gaststättenrechtlichen Vorschriften das Erlöschen ihrer Erlaubnis, wenn der Inhaber den Betrieb seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat. Damit nicht jeder betroffene Inhaber einen Antrag auf Fristverlängerung stellen muss, wird der Ablauf der Frist des Erlöschens der Erlaubnis allgemein bis zum 31. August 2022 verlängert.

Ein Fristverlängerungsantrag wird daher erst wieder erforderlich, wenn der Erlaubnisinhaber nicht bis zum 31. August 2022 den Betrieb begonnen oder ausgeübt hat. Da es sich bei den staatlichen Corona-Maßnahmen um hoheitliche Maßnahmen ohne Verschulden der Betroffenen handelt, liegt in der Pandemie ein wichtiger Grund, um den Gastwirten mit dieser Allgemeinverfügung entgegenkommen zu können. Wie gewohnt, ist auch diese Entscheidung im Amtsblatt veröffentlicht. Die Ausgabe Nr. 13 vom 15. März ist im Internet unter www.landkreis-schwandorf.de unter „Unser Landkreis – Amtsblatt“ frei abrufbar.

Informationen zu Corona sind auf der Landkreishomepage unter dem Button „Coronavirus“ zusammengefasst.