Landshuter Schulen
Notbetrieb in Kitas und weiter Distanzunterricht

16.04.2021 | Stand 16.04.2021, 11:41 Uhr

Mit Ausnahme der Abschlussklassen bleiben die Schulen im Stadtgebiet Landshut auch in der kommenden Woche im Distanzunterricht. Foto: 123rf.com

Mit Ausnahme der Abschlussklassen bleiben die Schulen im Stadtgebiet Landshut auch in der kommenden Woche im Distanzunterricht. Für Schüler der Abschlussklassen findet Wechselunterricht statt. An Kitas wird weiterhin nur Notbetreuung möglich sein.

Von lw/vb

Landshut. An den Schulen im Stadtgebiet Landshut findet auch in der kommenden Woche grundsätzlich nur Distanzunterricht („Home Schooling“) statt. Grund dafür ist das hohe Infektionsgeschehen in der Stadt, wie diese in einer Medieninformation mitteilt: Die 7-Tage-Inzidenz liegt nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) am heutigen Freitag bei 234,3. Das Ausbruchsgeschehen sei weiter diffus, gab des Staatlichen Gesundheitsamts Landshut der Stadt zur Auskunft.

Aufgrund der Daten und in Einklang mit den landesrechtlichen Regelungen kann in der Stadt Landshut deswegen auch in der kommenden Woche kein Präsenzunterricht an Schulen stattfinden. Ausgenommen bleiben die Abschlussklassen aller Schularten, für sie wird Wechselunterricht angeboten. Eine Notbetreuung bleibt weiterhin an allen Schulen eingerichtet; über Details der jeweiligen Angebote informieren die Schulen direkt.

Nachdem die 7-Tage-Inzidenz im Verlauf dieser Woche auch im Landkreis Landshut stark angestiegen ist und über der Marke von 200 liegt, werden die oben genannten Regeln nach Auskunft des Landratsamts für die gesamte nächste Woche gleichermaßen für alle Schulen im Landkreisgebiet gelten. Das heißt: Auch Schüler, die im Stadtgebiet wohnen, aber eine (weiterführende) Schule im Landkreis Landshut besuchen, werden weiterhin im Distanzunterricht beschult – ausgenommen sind natürlich auch hier die Abschlussklassen.

Ebenfalls stark eingeschränkt bleibt das Betreuungsangebot für Kleinkinder. Denn bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 kann gemäß der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kindertagesstätten und Tagespflegestellen (Kindertagesbetreuung) nur noch eine Notbetreuung aufrechterhalten werden. Dies bedeutet, dass weiterhin ausschließlich Kinder, deren Eltern keine anderweitige Betreuung sicherstellen können, die Kindertageseinrichtung bzw. Tagespflegestelle besuchen dürfen.