Urteil in Regensburg gefallen
Noch-Ehefrau mit Öl übergossen: Gericht verhängt lebenslange Haftstrafe

20.03.2024 | Stand 20.03.2024, 19:19 Uhr

Die Hände lässig in den Taschen des Anzugs: Der angeklagte Manager (33, li.) wirkte im Prozess häufig so, als wäre er bei einem Business-Meeting. Tatsächlich stand er wegen versuchten Mordes und Anstiftung vor Gericht – nun wurde er verurteilt. Foto: Baumgarten

Es war versuchter Mord. Der Mann, der seine Noch-Ehefrau in Regenstauf (Landkreis Regensburg) mit heißem Öl übergoss, muss lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht in Regensburg befand den Angeklagten für schuldig.



Weil er seine Noch-Ehefrau im Mai 2023 mit heißem Öl übergossen hat, hat das Landgericht in Regensburg einen 33-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass der Manager die Mutter seiner Kinder entstellen wollte und den Tod der Frau dafür in Kauf nahm. Sie hatte sich im Frühjahr 2023 von dem Mann getrennt und wollte die Scheidung. So sagte es das Opfer im Prozess aus. Das Paar lebte einst in der Schweiz und zog dann zuletzt nach Regenstauf.

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Kurz vor der Tat hatte der Angeklagte zwei Bekannten aus Regenstauf 10.000 Euro angeboten, wenn sie der damals 31-Jährigen Säure ins Gesicht kippen würden. Beiden lehnten jedoch ab. Staatsanwalt Wolfgang Schirmbeck hatte für den Mann die Maximalstrafe beantragt: lebenslänglich, die besondere Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung. Die beiden Strafverteidiger Georg Karl und Jörg Meyer plädierten dagegen auf maximal vier Jahre Gefängnis wegen Körperverletzung.

Lebenslänglich bedeutet, dass der nun wegen versuchten Mordes verurteilte Manager nach frühestens 15 Jahren einen Antrag auf Entlassung auf Bewährung stellen kann. Automatisch entlassen wird niemand aus dem Gefängnis, die Entscheidung obliegt einer Strafvollstreckungskammer. Die durchschnittliche Verweildauer bei lebenslangen Haftstrafen liegt in Bayern bei mehr als 20 Jahren.

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Eine ausführliche Begründung des Regensburger Schwurgerichts können Sie später auf unserer Seite lesen – wir berichten nach. Melden Sie sich auch gern für unseren WhatsApp-Newsletter an und erhalten Sie aktuelle News direkt auf ihr Mobiltelefon.