Gute Nachrichten
Brauereigaststätten endlich ins Hilfsprogramm aufgenommen

17.03.2021 | Stand 18.03.2021, 17:01 Uhr

Peter Aumer (lnks) bei der Bekanntgabe der Änderung der Bundeshilfen für die Brauereien mit Brauereigasthof beim Brauereigasthof Goss in Deuerling. Foto: Joachim Strauß

Brauereigaststätten bekommen Hilfen – Bundestagsabgeordneter Peter Aumer freut sich, dass sein Einsatz erfolgreich war. Brauereigaststätten bekommen November- und Dezemberhilfen. Die Antragsstellung ist bis 30. April möglich.

Von Büro Aumer/Pressemitteilung

Regenstauf/Berlin. Als Gastronomie und Hotellerie im November wegen der steigenden Corona-Infektionen schließen mussten, stellte der Bund mit der außerordentlichen Wirtschaftshilfe (November- und Dezemberhilfe) umfangreiche Hilfszahlungen bereit. Brauereigaststätten fielen als Mischbetriebe nicht unter das Hilfsprogramm. Da in der Region Regensburg fünf Bierbrauer betroffen waren, wandte sich der Regensburger Bundestagsabgeordnete Peter Aumer mit der Bitte um Gleichstellung der Brauereigaststätten bereits am 7. Dezember letzten Jahres, in einem persönlichen Brief, an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Nach intensiven Verhandlungen konnte das Bundeswirtschaftsministerium heute mitteilen, dass jetzt auch Brauereigaststätten in das Hilfsprogramm aufgenommen werden.

Diese freudige Nachricht überbrachte Peter Aumer den betroffenen Brauern persönlich. Josef Goss von der Brauerei Goss in Deuerling und Michel-Andreas Schönharting von der Eichhofener Schloßbrauerei fiel ein „Stein vom Herzen“, als sie heute früh informiert wurden. Ohne die Unterstützung durch die November- und Dezemberhilfe sahen viele Brauereien ihre Existenz gefährdet. Michel-Andreas Schönharting dazu: „Durch den Wegfall sämtlicher Veranstaltungen ist für uns ein wichtiges Standbein weggefallen.“ Josef Goss ergänzt: „Der Umsatzrückgang aus der eigenen Gaststätte lässt sich nicht über den Verkauf von Flaschenbier reinholen.“ Peter Aumer freut sich, dass sich sein Einsatz gelohnt hat. Die Zuschüsse von bis zu 75 Prozent der Vorjahresumsätze können rückwirkend bis zum 30. April 2021 beantragt werden.