In Niederbayern
Waldbrandgefahr: Regierung ordnet erneut Beobachtungsflüge an

12.08.2022 | Stand 22.09.2023, 6:56 Uhr

Waldbrände sollen durch die Beobachtungsflüge frühzeitig erkannt werden. −Symbolbild: Daniel Karmann/dpa

Hohe Temperaturen und wenige Niederschläge sorgen aktuell für eine hohe Waldbrandgefahr. Am Wochenende (13. und 14. August) werden deshalb wieder Beobachtungsflüge in Niederbayern durchgeführt.





Die geplanten Flüge am Samstag und Sonntag hat die Regierung von Niederbayern im Einvernehmen mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Landshut angeordnet. Die Luftbeobachtung sei zur Überwachung und zur möglichst frühzeitigen Abwehr von Gefahren notwendig, heißt es in einer Pressemitteilung des Bezirks.

Vor allem zu den Zeiten mit der höchsten Waldbrandgefahr, den Nachmittagsstunden, werden die Flüge stattfinden. Sie starten von den Stützpunkten der Flugbereitschaft Niederbayern der Luftrettungstaffel Bayern - am Wochenende speziell vom Flugplatz Straubing- Wallmühle.

Dabei werden folgende Routen geflogen:



Flugroute A: Straubing-Wallmühle – Abensberg - Landshut-Ellermühle – Velden – Aich – Dirnaich – Eggenfelden – Simbach a. Inn – Asenham – Osterhofen – Steinach - Straubing-Wallmühle

Flugroute A1: Straubing-Wallmühle – Abensberg – Landshut-Ellermühle - Velden – Aich – Ergoldsbach – Hankofen – Gangkofen – Eggenfelden – Simbach a. Inn – Asenham – Osterhofen – Steinach – Straubing-Wallmühle

Flugroute A2: Straubing-Wallmühle – Abensberg - Landshut-Ellermühle - Velden – Aich - Dirnaich – Eggenfelden – Simbach a. Inn – Asenham – Osterhofen – Hengersberg – Schaufling – Egg – Steinach - Straubing-Wallmühle

Die Anordnung setzen die Landratsämter um. Sie teilen ausgebildete Luftbeobachter zur Begleitung der Flüge ein. Die Stützpunktleiter der Luftrettungsstaffel Bayern sorgen für die Einteilung der ehrenamtlichen Piloten.

Die Regierung von Niederbayern erinnert in ihrer Mitteilung auch daran, in Waldgebieten äußerst vorsichtig zu sein und keinesfalls mit offenem Feuer zu hantieren oder zu rauchen. Besondere Warnhinweise würden auch für Waldbesitzer, Jäger und alle Personen, die mit Waldarbeiten beschäftigt sind, gelten: Offenes Feuer im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern sei verboten.