Urteil gefallen
Seniorin aus Eching zu Tode misshandelt: Pfleger muss in Psychiatrie

29.09.2023 | Stand 29.09.2023, 20:26 Uhr

Der Angeklagte (l) im Verhandlungssaal des Landgerichts in Landshut neben seinem Verteidiger Patrick Schladt. Am Freitag ist das Urteil gegen ihn gefallen. − Archivfoto: Armin Weigel/dpa

Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer Seniorin ist vor dem Landgericht Landshut das Urteil gegen den Pfleger der Frau gesprochen worden.



Für den 34-jährigen Polen ordneten die Richter am Freitag eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung an. Vom Vorwurf des Totschlags wurde er freigesprochen. Der Mann gilt als nicht schuldfähig. Die Staatsanwaltschaft und der Verteidiger hatten zuvor auf Freispruch plädiert und eine Unterbringung des Mannes gefordert.

Pfleger stellte sich nach Flucht in Regensburg



Dem 34-Jährigen wurde vorgeworfen, die Seniorin im Dezember 2022 in ihrem Haus in Eching (Landkreis Landshut) misshandelt und dabei lebensgefährlich verletzt zu haben. Ein Sohn, der mit im Haus lebte, hatte die Seniorin gefunden. Der Pfleger war geflohen, stellte sich aber später in Regensburg der Polizei.

Seniorin starb Tage nach der Attacke



Einige Tage nach der Attacke starb die 89-Jährige in einer Klinik. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte der Pfleger so massiv auf Kopf und Oberkörper der im Bett liegenden Frau eingeschlagen, dass sie zahlreiche Knochenbrüche erlitt. Warum er sie angriff, war unklar geblieben.

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Der Pole hatte im August 2022 die Betreuung übernommen. Er soll möglicherweise wegen Alkoholkonsums und wegen eines psychiatrischen Problems nicht schuldfähig gewesen sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

− dpa