B15n im Landkreis Landshut
Reifenplatzer bei Tempo 200: Schwerer Unfall mit BMW auf Bundesstraße

03.09.2023 | Stand 12.09.2023, 22:20 Uhr |

Kurz vor der Anschlussstelle Neufahrn-Süd verlor der BMW-Fahrer laut Polizei bei etwa 200 Stundenkilometern nach einem Reifenplatzer die Kontrolle über sein Fahrzeug. −Symbolbild: dpa

Ein Reifenplatzer bei Tempo 200 hat am Samstagnachmittag auf der B15n im Landkreis Landshut zu einem schweren Unfall geführt. Die vier Insassen des BMW wurden zum Glück nur leicht verletzt.



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Wie die Polizei am Sonntagvormittag mitteilte, ereignete sich der Unfall am Vortag um kurz vor 14.30 Uhr. Ein 50-Jähriger aus dem Landkreis Landshut sei mit seinem BMW mit sehr hoher Geschwindigkeit auf der B15n in Fahrtrichtung Regensburg unterwegs gewesen.

Kurz vor der Anschlussstelle Neufahrn-Süd verlor er bei etwa 200 Stundenkilometern nach einem Reifenplatzer die Kontrolle über sein Fahrzeug. Der Wagen prallte insgesamt zwei Mal gegen die Betonmittelleitwand, ehe dieser zum Stillstand kam. Zum Unfallzeitpunkt befanden sich insgesamt vier Personen in dem Fahrzeug. Diese wurden alle leicht verletzt in umliegende Krankenhäuser geliefert. Es entstand Sachschaden rund 20.000 Euro.

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B15n für eineinhalb Stunden gesperrt



Die B15n musste im Bereich der Unfallörtlichkeit insbesondere für die Landung eines Rettungshubschraubers für rund eineinhalb Stunden in Fahrtrichtung Regensburg gesperrt werden. Dies führte zu einem längeren Rückstau, so ein Polizeisprecher.

Die freiwilligen Feuerwehren Landshut, Ergoldsbach sowie Hohenthann und die Autobahnmeisterei Wörth/Isar waren mit mehreren Kräften/Fahrzeugen an der Unfallörtlichkeit im Einsatz.

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Tempo 200 auf Bundesstraße: In diesem Fall war es erlaubt



Bei Tempo 200 auf einer Bundesstraße denkt man normalerweise an deutlich überhöhte Geschwindigkeit. Doch in diesem konkreten Fall war das sogar erlaubt, erklärt ein Polizeisprecher. Denn anders als viele andere Bundesstraßen ist die B15n im entsprechenden Bereich autobahnähnlich ausgebaut – sprich mit zwei baulich voneinander getrennten Fahrbahnen. Ist dann nichts anderes ausgeschildert, gilt wie auf Autobahnen nur eine Richtgeschwindigkeit von 130.

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