Mit einem Hoverboard unterwegs war am Freitagabend ein Jugendlicher in Geisenhausen. Als ihn die Polizei kontrollierte, erlebte er eine Überraschung.
Die Polizisten wollte die Fahrerlaubnis des 16-Jährigen sehen, die dieser nicht vorweisen konnte. Viele würden nicht wissen, dass man für ein Hoverboard eine Fahrerlaubnis der Klasse B braucht, erklärte ein Sprecher der Polizei in Vilsbiburg auf Anfrage. Die Nutzung von Hoverboards im öffentlichen Straßenverkehr sei demnach nicht gestattet.
Im Fall des Jugendlichen in Geisenhausen unterband die Polizei die Weiterfahrt. Zudem wurde gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
− bli