Landshut
Mord in L.A.: 11 Jahre und sechs Monate Haft für Angeklagten

20.01.2022 | Stand 20.01.2022, 16:24 Uhr

Das Urteil gegen den 24-Jährigen ist gefallen: Elfeinhalb Jahre Haft. −Foto: dpa

Von Corinna Mühlehner

Beim Prozess um den Mord in Los Angeles wurde das Urteil gesprochen: Den 25-jährigen Angeklagten erwartet eine Freiheitsstrafe von elf Jahren und sechs Monaten, zudem wird er in einer Entziehungsanstalt untergebracht.



Mit mindestens sechs Schüssen hat der Angeklagte wohl sein 22-jähriges Opfer nach einem Streit niedergestreckt. Es sei eine „hinrichtungsgleiche Tat“ gewesen, meinte Staatsanwältin Smolka in ihrem Plädoyer. Sie forderte 13 Jahre Freiheitsstrafe mit Unterbringung in einer Entziehungsanstalt – wegen Totschlags.

Angeklagt war der Kalifornier zunächst wegen Mordes. Die notwendigen niederen Beweggründe seien unter anderem aufgrund der Alkohol- und Drogensucht sowie psychischen Problemen des Angeklagten allerdings nicht haltbar. Wie auch der Vorsitzende Richter Kring bei der Urteilsverkündung erklärte, müssten bei niederen Beweggründen eben solche erkennbar sein. Weil der vorangegangene Dialog zwischen Opfer und Täter aber nicht genau nachvollzogen werden könne, sei auch die Motive für die Tat unklar.

Richter: „Furchtbar hässliches Tatbild“

Als ein „furchtbar hässliches Tatbild“ bezeichnete Richter Kring die Geschehnisse im Oktober 2018. „Es war eine gezielte Tötung, bei der der Angeklagte am Ende auch noch auf ein wehrloses, am Boden liegendes Opfer schoss“, so der Vorsitzende. Dennoch sei bei der Tat keine Planung erkennbar, zudem hätte das Zusammenspiel aus massivem Alkohol-, vielleicht auch Drogeneinfluss sowie dissoziativen und paranoiden Persönlichkeitsaspekten des Angeklagten dazu geführt, dass dieser die Hemmung vor einem Waffengebrauch überwunden habe.

Der Anwalt der Mutter des Opfers, die als Nebenklägerin fungierte, forderte lebenslänglich wegen Mordes, schloss sich aber im Falle einer Verurteilung wegen Totschlags der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Da sich der Angeklagte voll geständig zeigte und auch Reue erkennen ließe, plädierte die Verteidigung auf eine neunjährige Freiheitsstrafe.

Nur noch sechs Monate im Direktvollzug

Der Angeklagte selbst beteuerte, dass er die volle Verantwortung für das Geschehene übernehme. „Ich hoffe, dass die Gesellschaft mir verzeihen und eine zweite Chance geben kann“, sagte er zunächst auf Englisch und noch einmal auf Deutsch.

Das Urteil fiel schließlich auf elfeinhalb Jahre Freiheitsstrafe mit zusätzlicher Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Drei Jahre und neun Monate davon müssen im Direktvollzug sein. Weil der Angeklagte bereits drei Jahre und drei Monate in Haft verbracht hat, bleiben also nur noch sechs Monate, bevor er in einer Entziehungsanstalt untergebracht wird. In der soll er seine Sucht therapieren.