Nach Zwangsräumung
Eigentümer der Landshuter „Drachenburg“ zu Haftstrafen verurteilt

06.10.2021 | Stand 06.10.2021, 16:11 Uhr

Vorsätzliche Insolvenzverschleppung und Bankrott bzw. Beihilfe dazu, lautete die Anklage für die Eigentümer des maroden Wohngebäudes namens „Drachenburg“. −Foto: Archiv/Bayer

Von Corinna Mühlehner

Die Eigentümer der „Drachenburg“ sind am Dienstag von der Wirtschaftskammer am Landgericht Landshut zu Haftstrafen verurteilt worden.

Ein 44-jähriger Angeklagter wurde wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung in Tatmehrheit mit vorsätzlichem Bankrott zu zwei Jahren und einem Monat Freiheitsstrafe verurteilt. Sein 57-jähriger Geschäftspartner wurde wegen Beihilfe zu den genannten Vorwürfen zu einem Jahr und zwei Monaten Haftstrafe verurteilt, wie ein Pressesprecher des Landgerichts mitteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Drachenburg“ von Stadt zwangsgeräumt

Die beiden Geschäftspartner hatten 2013 das Wohngebäude in der Landshuter Innenstadt, das gemeinhin als „Drachenburg“ bekannt ist, gekauft. Schon damals hatte es sich in marodem Zustand befunden. Die dazugehörige Betreibergesellschaft war kurze Zeit nach dem Kauf zahlungsunfähig. Insolvenz meldeten die Angeklagten allerdings keine an, auch eine Buchführung und Jahresabschlüsse wurden nicht gemacht. Mittlerweile ist die „Drachenburg“ mit ihren rund 200 Bewohnern von der Stadt Landshut zwangsgeräumt worden. Auch eine Nutzungsuntersagung sprach die Stadt aus – wegen Brandschutzmängeln.

Ein Freispruch und eine Verurteilung

Hinsichtlich des Vorwurfs der Untreue wurden die Angeklagten dagegen freigesprochen. Zu Beginn der Prozesse hatte es auch noch einen dritten Angeklagten gegeben, gegen den das Verfahren eingestellt worden war. Während die Verteidiger der Eigentümer der „Drachenburg“ auf Freispruch für ihre Mandanten plädiert hatten, forderte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Die Wirtschaftskammer sah die Vorwürfe bestätigt und verurteilte die Angeklagten jeweils zu Haftstrafen.

Des Weiteren teilt die die Stadt Landshut auf Nachfrage mit, dass in Sachen Drachenburg eine Klage eingegangen. Diese käme von „einer GmbH & Co. KG, die Adressat der Nutzungsuntersagung war“. Nicht auszuschließen sei, dass dies auch mit dem Ziel der Abwehr von möglichen Folgekosten erhoben wurde.

Die Nutzungsuntersagung der Drachenburg war nach Auffassung der Stadt Landshut erforderlich und rechtmäßig. „Im Übrigen befinden wir uns in einem laufenden Verfahren, weshalb wir uns nicht weiter äußern wollen“, teilt Johannes Viertlböck, Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, mit.

Bewohner in Notunterkunft

Den ehemaligen Bewohnern der Luitpoldstrasse 32 sei nach der Nutzungsuntersagung eine Notunterkunft in der Siemensstraße zur Verfügung gestellt worden. „Etwa die Hälfte der Bewohnerinnen und Bewohner nahm dieses Angebot vorerst an. Der Rest hat eigenständig eine Unterbringung organisiert“, so Viertlböck in einer schriftlichen Stellungnahme.

Für besondere Härtefälle, wie beispielsweise Familien mit schwer erkrankten Mitgliedern, habe die Stadt umgehend Wohnungen zur Verfügung gestellt. „Weitere Familien haben selbst neuen Wohnraum gefunden bzw. konnten mit Hilfe der Stadt neue Mietverhältnisse eingehen“, erklärt der Pressesprecher. Ein genauer Termin für die Schließung der Unterkunft stehe noch nicht fest. „Eine baldige Schließung ist aber realistisch.“