Landshut
Eigentümer der „Drachenburg“ wurden zu Haftstrafen verurteilt

30.09.2021 | Stand 30.09.2021, 13:41 Uhr

Vorsätzliche Insolvenzverschleppung und Bankrott bzw. Beihilfe dazu, lautete die Anklage für die Eigentümer des maroden Wohngebäudes namens „Drachenburg“. −Foto: Archiv/Bayer

Von Corinna Mühlehner

Die Eigentümer der „Drachenburg“ sind am Dienstag von der Wirtschaftskammer am Landgericht Landshut zu Haftstrafen verurteilt worden.

Ein 44-jähriger Angeklagter wurde wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung in Tatmehrheit mit vorsätzlichem Bankrott zu zwei Jahren und einem Monat Freiheitsstrafe verurteilt. Sein 57-jähriger Geschäftspartner wurde wegen Beihilfe zu den genannten Vorwürfen zu einem Jahr und zwei Monaten Haftstrafe verurteilt, wie ein Pressesprecher des Landgerichts mitteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die beiden Geschäftspartner hatten 2013 das Wohngebäude in der Landshuter Innenstadt, das gemeinhin als „Drachenburg“ bekannt ist, gekauft. Schon damals hatte es sich in marodem Zustand befunden. Die dazugehörige Betreibergesellschaft war kurze Zeit nach dem Kauf zahlungsunfähig. Insolvenz meldeten die Angeklagten allerdings keine an, auch eine Buchführung und Jahresabschlüsse wurden nicht gemacht. Mittlerweile ist die „Drachenburg“ mit ihren rund 200 Bewohnern von der Stadt Landshut zwangsgeräumt worden (wir berichteten). Auch eine Nutzungsuntersagung sprach die Stadt aus – wegen Brandschutzmängeln.

Verfahren gegen dritten Angeklagten eingestellt

Hinsichtlich des Vorwurfs der Untreue wurden die Angeklagten dagegen freigesprochen. Zu Beginn der Prozesse hatte es auch noch einen dritten Angeklagten gegeben, gegen den das Verfahren eingestellt worden war. Während die Verteidiger der Eigentümer der „Drachenburg“ auf Freispruch für ihre Mandanten plädiert hatten, forderte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Die Wirtschaftskammer sah die Vorwürfe bestätigt und verurteilte die Angeklagten jeweils zu Haftstrafen.