Fast halbe Million Euro Schaden
92 Menschen mit Bitcoin-Investments betrogen: Anklage in Landshut erhoben

22.03.2022 | Stand 22.03.2022, 13:01 Uhr

Der Angeschuldigte soll den Bitcoin-Hype für sich ausgenutzt haben. −Symbolbild: dpa

Mit angeblichen Bitcoin-Investitionen soll ein Mann 92 Anleger um insgesamt fast eine halbe Million Euro betrogen haben. Nun wurde Anklage beim Landgericht Landshut erhoben, teilte die Zentralstelle Cybercrime Bayern mit Sitz in Bamberg am Dienstag mit..

Lesen Sie auch:
- Nach PNP-Bericht: Weitere Opfer von Anlage-Betrügern melden sich

Zwischen August 2017 und August 2020 habe sich der Mann als Miterfinder der Kryptowährung Bitcoin ausgegeben und für Investitionen in Bitcoins geworben, unter anderem auf einem eigenen YouTube-Kanal. Konkret soll er unter anderem wahrheitswidrig vorgegeben haben, mehr als die Hälfte der geleisteten Einlage in eine sogenannte Mining-Anlage zur Schürfung von Bitcoins in Schweden zu investieren. Der Rest des investierten Geldbetrages sollte zur Absicherung auf einem gesonderten Bitcoin-Account des Angeschuldigten mit Zugriffsmöglichkeit für die Investoren aufbewahrt werden.

Tatsächlich soll der Angeschuldigte aber nach dem Ergebnis der Ermittlungen zu keinem Zeitpunkt vorgehabt haben, die Kundengelder der vermeintlich rentablen Geldanlage zuzuführen. Vielmehr soll es ihm allein darauf angekommen sein, die Einlagen bzw. die Bitcoins für sich zu vereinnahmen.

Im Juli 2021 „in letzter Sekunde“ am Flughafen festgenommen

So habe er mindestens 92 Menschen dazu gebracht, ihm Geld zu überweisen, damit er dieses gewinnbringend investiere. Im Juli 2021 sei der Mann, der zuletzt in Dubai gelebt habe, am Frankfurter Flughafen „in letzter Sekunde“ festgenommen worden. Seitdem sitze er ununterbrochen in Untersuchungshaft, hieß es. Nun muss das Landgericht Landshut entscheiden, ob es die Anklage gegen den mutmaßlichen Anlagebetrüger zur Hauptverhandlung zulässt.

Bitcoin ist die weltweit bekannteste und am weitesten verbreitete Kryptowährung. Kryptowährungen sind digitale Vermögenswerte, die teils in einer dezentralen Datenbank, einer sogenannten Blockchain, festgeschrieben sind. Bisher werden Kryptowährungen in fast keinem Staat als Geldart anerkannt, sie gelten als Spekulationsobjekt. Allerdings haben weltweit bereits viele Millionen Menschen Teile ihres Vermögens in Kryptowährungen investiert.

Gewerbsmäßiger Betrug

Die Zentralstelle Cybercrime Bayern wirft dem Angeschuldigten den gewerbsmäßigen Betrug in 92 Fällen vor. Das Gesetz sieht hierfür jeweils eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor. Der Gesamtschaden liegt bei 477.999,04 EUR.

Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss jetzt eine Strafkammer des Landgerichts Landshut entscheiden. Die Anklage erfolgte zum Landgericht Landshut, weil die Ermittlungen mit Strafanzeigen von zwei Geschädigten aus dem Landkreis Freising ihren Anfang nahmen. Zudem lag der letzte inländische Wohnsitz des Angeschuldigten in Erding.

− dpa/ce