Urteil
Brandstifter vom Steinberger See muss drei Jahre ins Gefängnis

28.02.2019 | Stand 13.09.2023, 6:49 Uhr
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Als es am Samstagmorgen, 28. April 2018, in Steinberg am See zum Brand eines Gebäudes auf der Baustelle der Erlebnisholzkugel des geplanten Freizeitparkes brannte, wurde schnell klar. Dieses Feuer wurde absichtlich gelegt. Nun ist das Urteil gegen den Brandstifter gefallen. Ein 29-Jähriger wurde am Mittwoch, 27. Februar, vom Landgericht Amberg zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

STEINBERG AM SEE „Gegen 2.30 Uhr bemerkten zwei Rettungssanitäter einen Brand am Steinberger See. Bei Eintreffen der Feuerwehren stand ein Holzgebäude in der Größe von zehn mal zwölf Metern im Vollbrand“, so heißt es im Pressebericht des Polizeipräsidiums Oberpfalz vom 28. April des vergangenen Jahres. Schnell kam der Verdacht auf, dass das Feuer vorsätzlich gelegt worden ist, Anfang Mai 2018 wurde eine Belohnung auf Hinweise ausgesetzt, die zum Täter führen. „Da sich im Rahmen der Ermittlungen, an denen auch ein Spezialist des Bayerischen Landeskriminalamtes beteiligt war, Hinweise ergaben, die auf eine vorsätzliche Brandstiftung deuten, wurde bei der Kriminalpolizei Amberg eigens eine Ermittlungsgruppe gegründet. Diese beschäftigt sich mit dem Brandfall und arbeitet weiterhin mit Hochdruck an dessen Aufklärung“, meldete die Polizei am 4. Mai 2018. Bereits am 7. Mai konnte gemeldet werden, dass der mutmaßliche Täter gefasst ist und in U-Haft sitzt. „Der vermeintliche Brandstifter konnte widerstandslos an seiner Wohnanschrift in amtlichen Gewahrsam genommen werden. Wie die umfangreichen und intensiven Ermittlungen ergaben, ist der 28-Jähriger aus dem Landkreis Schwandorf dringend verdächtig, den Brand an dem Gebäude eines Freizeitparks in Steinberg am See gelegt und dadurch einen Sachschaden im sechsstelligen Bereich verursacht zu haben.“

Der heute 29-Jährige hatte sich nun vor dem Landgericht Amberg wegen der Brandstiftung verantworten müssen. Unklar bleibt das Motiv, so der Pressesprecher des Landgerichtes, Uli Hübner, im Wochenblatt-Gespräch. Bei der Polizei habe der Mann ausgesagt, dass „Alkohol und persönlicher Frust“ dazu geführt hätten, dass er den Brand legte. Während des Prozesse selbst schwieg der Angeklagte zum Motiv.

Das Landgericht verurteilte den 29-Jährigen wegen Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Die Haftfortdauer wurde angeordnet.

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Brand Freizeitpark Steinberg am See

Schwandorf