Brandstiftung
Feuer in Steinberg am See – Geschädigter lobt 5.000 Euro Belohnung für Ergreifung der Täter aus

04.05.2018 | Stand 20.07.2023, 20:20 Uhr
−Foto: n/a

Wie berichtet, entstand bei einem Brand in einem Freizeitpark in Steinberg am See hoher Sachschaden. Die Hinweise auf eine vorsätzliche Brandstiftung haben sich weiter verdichtet. Für Angaben, die zur Ergreifung eines Tatverdächtigen führen, hat der Geschäftsführer der geschädigten Betreiberfirma, der inMotion PARK Seenland GmbH, nun insgesamt 5.000 Euro Belohnung ausgesetzt.

STEINBERG AM SEE In den frühen Morgenstunden des 28. April bemerkten zwei Rettungssanitäter den Brand eines Holzgebäudes am Steinberger See. Trotzdem es den Feuerwehren der umliegenden Ortschaften gelang, den Vollbrand schnell zu bekämpfen, entstand hoher Sachschaden am Bauwerk.

Da sich im Rahmen der Ermittlungen, an denen auch ein Spezialist des Bayerischen Landeskriminalamtes beteiligt war, Hinweise ergaben, die auf eine vorsätzliche Brandstiftung deuten, wurde bei der Kriminalpolizei Amberg eigens eine Ermittlungsgruppe gegründet. Diese beschäftigt sich mit dem Brandfall und arbeitet weiterhin mit Hochdruck an dessen Aufklärung.

Im Namen der geschädigten Betreiberfirma des Freizeitparks, zu dem auch das beschädigte Gebäude gehört, und im Namen einer beteiligten Baufirma wurden nun insgesamt 5.000 Euro Belohnung ausgesetzt. Die Belohnungen werden erst nach Ergreifung eines Tatverdächtigen und Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft gezahlt, werden nur unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt und verteilt, sind ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt. Die Entscheidung über die Verteilung und Auszahlung der Belohnung obliegt der inMotion PARK Seenland GmbH und der Holzbau Semmler GmbH. Diese Auslobung gilt unbefristet bis auf Widerruf.

Die Kripo in Amberg fragt nun: Wer kann Angaben zu Personen, Fahrzeugen oder sonstigen Wahrnehmungen im Zeitraum von Freitag, 27. April, 17 Uhr, bis Samstag, 28. April,, 2:30 Uhr, im Umfeld des Freizeitparks machen, die mit dem Brandfall in Verbindung stehen könnten? Auch Hinweise, die Sie zunächst für nicht relevant erachten, können für die Polizei wichtig sein! Ihre Mitteilungen werden unter der Rufnummer: 09621/890-0 erbeten.

Schwandorf