Post richtig beurteilen
Unseriöse Inkasso-Schreiben: So erkennen Sie die Fälschung

23.08.2021 | Stand 15.09.2021, 10:21 Uhr

Briefe von Inkasso-Unternehmen können verunsichern. Nicht jede Forderung ist aber wirklich echt.- Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Immer wieder werden Verbraucher durch unseriöse Inkasso-Schreiben verunsichert. Aus Angst heraus bezahlen viele dann eine falsche Forderung. Ein neues Angebot soll helfen, Inkasso-Post zu beurteilen.

Unseriöse Inkasso-Schreiben sorgen häufig für Verunsicherung. Oft treiben Firmen damit Forderungen für angeblich abgeschlossene Abonnements ein - und nicht selten machen sie dabei gehörig Druck auf Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Die Masche ist immer wieder ähnlich: Die Firmen drohen in dem Schreiben mit Mahnbescheiden, Zwangsvollstreckungen, Pfändungen sowie Schufa-Einträgen und schüren damit Angst. Häufig sind die Betroffenen vorher in eine Abo-Falle im Internet getappt, beobachten Verbraucherzentralen und die Kriminalpolizei immer wieder.

Deshalb gilt: Wer ein Inkasso-Schreiben bekommt, muss überprüfen, ob die Forderung zu Recht besteht. Wenn ja, muss sie beglichen werden. Wird die Forderung zu Unrecht erhoben, sollte sofort widersprochen werden, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Wer jedoch ein falsches Inkasso-Schreiben erhält, sollte darauf keinesfalls reagieren und stattdessen Anzeige bei der Polizei erstatten. Doch wie erkennt man, ob eine Forderung berechtigt ist oder nicht? Und was dürfen echte Inkassodienstleister eigentlich?

Rechtschreibung häufig fehlerhaft

Häufig fallen falsche Inkasso-Schreiben durch typische Merkmale ins Auge, zum Beispiel durch Rechtschreibfehler oder ausländische Kontodaten, auf die das Geld überwiesen werden soll.

Bereits aus dem ersten Schreiben eines Inkassounternehmens muss außerdem hervorgehen, für wen die Bezahlung der Forderung zu erfolgen hat. Und: Jedes Inkassobüro muss registriert sein. Es benötigt einen entsprechenden Registrierungsbescheid der zuständigen Aufsichtsbehörde. Ob ein Inkassobüro registriert ist, kann im Rechtsdienstleistungsregister kostenfrei überprüft werden.

Bei Betrug nicht zahlen

Auf dem Verbraucherportal des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) finden Verbraucherinnen und Verbraucher nun außerdem Informationen, die ihnen dabei helfen sollen, erhaltene Inkasso-Schreiben qualifiziert zu beurteilen.

Unter «Mahnungen checken» zeigt der Verband zum Beispiel, woran echte Inkasso-Schreiben zu erkennen und wie Fälschungen zu entlarven sind. Ein Störungsmelder warnt vor bekannten Betrugsmaschen. Auch können Verbraucherinnen und Verbraucher sich hier an eine Ombudsfrau wenden.

Wer eine betrügerische Forderung erhält, sollte nicht zahlen, rät auch der Verband. Außerdem sollte nicht dem Absender direkt geantwortet werden. Besser sei es, solche Vorgänge bei der Polizei zu melden, damit die Behörden die Täter ermitteln können.