Was ist erlaubt?
Wohnung gekündigt: Miete bis Vertragsende zahlen

23.08.2021 | Stand 06.09.2021, 21:28 Uhr

Wer seinen Mietvertrag kündigt, muss trotzdem weiter Miete zahlen. Die Kaution hat einen anderen Zweck.- Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn

Die neue Wohnung ist bezugsfertig, die alte schon gekündigt. Um doppelte Mietzahlungen zu vermeiden, stellen viele die Zahlungen an den alten Vermieter ein und setzen auf die Kaution. Ist das erlaubt?

Eine Kündigung beendet das Mietverhältnis. Allerdings befreit ein solcher Schritt Mieterinnen und Mieter nicht sofort von der Pflicht, die Miete zu zahlen. Darauf macht die Schleswig-Holsteinische Notarkammer aufmerksam. Gezahlt werden muss grundsätzlich bis zum Ende der Vertragslaufzeit.

Nicht möglich ist es, die Zahlungen nach der Kündigung einfach sofort einzustellen und die Miete für die verbleibende Zeit stattdessen von der Kaution abziehen zu lassen. Der Grund: Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für Ansprüche aus dem Mietverhältnis. Mit dem Geld können also eventuelle Schäden beglichen werden, die Mieter nicht selbst beseitigt haben. Überweisen Mieter die Miete nach der Kündigung nicht mehr, geraten sie also in Zahlungsverzug.

Dem Vermieter steht nicht nur die Kaltmiete zu, sondern auch die vollständigen vereinbarten Nebenkosten. Auch sie müssen bis zum letzten Tag des Mietverhältnisses gezahlt werden. Eventuelle Überschüsse werden ermittelt und dem Mieter erstattet.