Eine Anzeige gibt es trotzdem
Crystal für 50 Euro in Tschechien gekauft – doch es war gar keines!

30.07.2018 | Stand 31.07.2023, 7:39 Uhr
−Foto: n/a

Zwei Camper, die sich auf der Rückreise von einem Ausflug in die Tschechische Republik befanden, wurden durch die Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Selb in einem grenzüberschreitenden Zug kontrolliert.

SCHIRNDING/LANDKREIS WUNSIEDEL Dabei konnte in dem Rucksack eines 49-jährigen Mannes ein als Taschenlampe getarnter Elektroschocker aufgefunden und sichergestellt werden. Da es sich hierbei um eine verbotene Waffe handelt, erwartet ihn jetzt eine Strafanzeige nach dem Waffengesetz. Doch dem noch nicht genug. Bei einer näheren Inaugenscheinnahme des mitgeführten Fahrrads entdeckten die Beamten eine Folie mit kristallinem Inhalt, die im Fahrradlenker verbaut war. Darauf angesprochen gab der Reisende an, eine kleine Menge Crystal in der Tschechischen Republik für 50 Euro gekauft zu haben. Nach einem Test dieser Substanz mussten die Fahnder den Mann jedoch aufklären, dass er dem Drogenverkäufer vermutlich auf dem Leim gegangen ist, da er Falschware und kein Metamfetamin bezogen hat. Doch auch diese Tatsache schützt den Mann aus Erlangen vor seiner Strafe nicht, denn das Betäubungsmittelgesetz ist auch für so genannte Falschware, wie zum Beispiel Waschpulver, Lactose oder Ascorbinsäure anzuwenden, die den Anschein eines echten Betäubungsmittels erwecken soll.

Schwandorf