Wolbergs-Prozess
Hohe Spenden an die SPD – Immobilienunternehmer hat „Problematik unterschätzt“

22.12.2019 | Stand 13.09.2023, 1:55 Uhr
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Es war kein einfacher Gang für Thomas D.. Am liebsten wäre es ihm gewesen, wenn er ihn nicht hätte gehen müssen – darauf wirkten auch seine Anwälte Peter Gauweiler und Christian Pelz hin. Doch nach langen Beratungen musste der ehemalige Geschäftsführer des Immobilien-Zentrums in Regensburg am Mittwoch, 18. Dezember, im Prozess gegen Joachim Wolbergs und drei weitere Angeklagte doch aussagen.

REGENSBURG Zuvor aber wurden aus den drei Mitangeklagten zwei – Martin S. hatte durch seine Anwälte auf Einstellung des Verfahrens hinwirken lassen. Mit Erfolg! Gegen eine Geldauflage von 80.000 Euro – 40.000 Euro gehen an die Justizkasse, weitere 20.000 Euro an das Diakonische Werk (Erziehungs- und Eheberatung) in Regensburg sowie 20.000 Euro an das Frauenhaus Regensburg – wurde das Verfahren eingestellt. „Diese Vorgehensweise kommt in Betracht, wenn Auflagen geeignet erscheinen, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der im Raum stehenden Schuld nicht entgegensteht. Eine rechtskraftfähige Schuldfeststellung unterbleibt. Nach Erfüllung der Auflagen darf die fragliche Tat jedoch als Vergehen nicht mehr verfolgt werden“, teilte das Landgericht hierzu mit.

Für Wolbergs und die nun noch zwei Mitangeklagten ging es im Anschluss weiter – Thomas D. sollte Aussagen. Der Bauträger betonte mehrfach, er habe eigentlich mit der Verwaltung der Stadt Regensburg kommuniziert, er habe Wolbergs auch nie um Unterstützung gebeten. Erst, als die Frage der Bebauung im Gebiet „Auf der Platte“ in Dechbetten ins Stocken geraten war, habe er sich an den OB gewandt. Dass im selben Zeitraum Spenden an den SPD-Ortsverein des Oberbürgermeisters geflossen seien, habe aber keinen Zusammenhang mit dem Bauvorhaben. Er habe seine Spenden nie mit der Dienstausübung des Oberbürgermeisters in Verbindung gebracht. D. räumte ein, mit der Übernahme einer Rechnung aus dem SPD-Wahlkampf „falsch gehandelt“ zu haben. Unter dem „Druck des Ermittlungsverfahrens“ habe er dann einen Strafbefehl wegen Bestechung und Vorteilsgewährung akzeptiert, obgleich er die Vorwürfe, die ihm gemacht werden, für falsch halte.

Dass D. die Aussage nicht leicht fiel, war mehrfach zu erkennen, er musste immer wieder unterbrechen, den Tränen nahe schluckte er und versuchte dann, mit möglichst sicherer Stimme weiterzusprechen.

Der Prozess wird am Mittwoch, 8. Januar 2020 fortgesetzt.

Regensburg