Wolbergs-Prozess
Verfahren gegen Immobilienunternehmer gegen Geldauflage eingestellt

18.12.2019 | Stand 13.09.2023, 1:58 Uhr
−Foto: n/a

Mit Spannung wurde am Mittwoch, 18. Dezember, im Wolbergs-Prozess die Aussage des ehemaligen Geschäftsführers des Immobilienzentrums erwartet. Dieser hatte einen Strafbefehl akzeptiert - aber weiterhin betont, dass die Vorwürfe falsch seien. Zunächst startete der Verhandlungstag aber mit einer anderen Frage: Kann das Verfahren gegen einen der Mitangeklagten eingestellt werden?

REGENSBURG Richter Georg Kimmerl gab zu Beginn des Prozesstages bekannt, dass nach einem Rechtsgespräch ein weiteres Gespräch zwischen Staatsanwaltschaft und den Verteidigern des Angeklagten Martin S. stattgefunden hat. Hier sei man übereingekommen, dass eine Einstellung des Verfahrens nach Paragraph 153a möglich sei. Anwalt Reinhart Michalke betonte, es sei nun der richtige Zeitpunkt für eine Einstellung. „Die Vorwürfe wiegen zumindest nicht mehr so schwer“, so der Verteidiger als Resümee der bisherigen Beweisaufnahme. Man könne der Sache nun gerecht werden und das Verfahren einstellen.

Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier gab Michalke grundsätzlich recht, es hätten sich bislang keine Hinweise ergeben, nach denen eine rechtliche Änderung vorzunehmen sei, man spreche weiterhin von Vorteilsgewährung in zwei Fällen. Die bisherige Beweisaufnahme habe nicht ergeben, dass Martin S. die „treibende Kraft“ gewesen wäre. Wenn er eine Rolle gespielt habe, dann nur eine untergeordnete. Es sei also durchaus „sachgerecht“, das Verfahren einzustellen. Kastenmeier brachte eine Summe von 80.000 Euro als Geldauflage ins Spiel, Martin S. gehöre sicher nicht zu den Ärmsten in der Stadt Regensburg, die Geldauflage müsse aber spürbar sein. Er legte es ins Ermessen des Gerichtes, die Summe für soziale Einrichtungen – vor allem in Regensburg – aufzuteilen.

Nach einer 30-minütigen Pause verkündete Kimmerl den Beschluss, dass das Verfahren gegen Martin S. vorläufig eingestellt wird. Er muss 40.000 Euro an die Justizkasse zahlen, weitere 20.000 Euro an das Diakonische Werk (Erziehungs- und Eheberatung) in Regensburg sowie 20.000 Euro an das Frauenhaus Regensburg zahlen, das Geld muss bis zum 18. Juni 2020 eingegangen sein.

Wolbergs‘ Anwalt Peter Witting zeigte Verständnis, dass sich ein Angeklagter aus einem Prozess verabschieden will, der noch lange terminiert ist und viel Geld kostet. Grundsätzlich aber habe dies nun schon einen Beigeschmack. Gerade auch deshalb, weil die Staatsanwaltschaft alles daran setze, seinen Mandanten Joachim Wolbergs zu verfolgen. Da die Beweisaufnahme in Sachen Martin S. bereits abgeschlossen war, hätte man hier nun auch eine Entscheidung herbeiführen können. Die jetzige Entscheidung habe einen „Nachgeschmack“.

Regensburg