Nun ist es offiziell
Waldkraiburg ist seit 1. August Außenstelle des Ankerzentrums Oberbayern

01.08.2018 | Stand 31.07.2023, 10:53 Uhr
−Foto: n/a

Die bisherige Erstaufnahmeeinrichtung in Manching/Ingolstadt ist seit Mittwoch, 1. August, Ankerzentrum des Bezirks Oberbayern. Und wie bereits im Mühldorfer Wochenblatt berichtet: Waldkraiburg ist jetzt offizielle Außenstelle bzw. Unterkunfts-Dependance dieses Zentrums.

WALDKRAIBURG / BAYERN Die bisherigen Erstaufnahmeeinrichtungen in Manching/Ingolstadt, Deggendorf, Regensburg, Bamberg, Zirndorf, Schweinfurt und Donauwörth sind nun Anker-Einrichtungen. Damit hat Bayern als erstes Bundesland die Vereinbarung im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD konsequent umgesetzt. Bayerns Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann hat heute nochmals die Vorteile der neuen Einrichtungen betont: „Durch die Bündelung aller wichtigen Behörden bekommen wir noch schneller Klarheit über den Ausgang des Asylverfahrens und verbessern außerdem einmal mehr die Integration in Bayern.“

Gleichzeitig werde sich für die Bürgerinnen und Bürger an den Standorten der Einrichtungen praktisch nichts ändern. So bleiben laut Herrmann insbesondere deren Laufzeiten wie vereinbart. Die Bürgerinnen und Bürger können sich nach Herrmanns Worten außerdem darauf verlassen, dass die örtliche Einrichtung weiterhin durch den Freistaat betrieben wird. Der Minister wörtlich: „Die bisherigen Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben auch als Anker-Einrichtung fest in Landeshand.“

Das Mühldorfer Wochenblatt hat bereits am 21. Juni darüber berichtet, dass die Pläne durchgesickert sind, die Waldkraiburger Unterkunft für Asylbewerber zur Außenstelle des Ankerzentrums Oberbayern zu machen. Details erfahren Sie hier: „Waldkraiburger Dependance wird zur Außenstelle eines Ankerzentrums“

Außerdem haben wir wenige Tage später die Stellungnahme des Bayerischen Innenministeriums zu dem Bericht veröffentlicht. Zu finden ist sie hier: „Ankerzentrum Außenstelle Waldkraiburg: Das sorgte für Aufregung“.

Wie Herrmann erklärte, sollen Asylbewerber in den Anker-Einrichtungen sofort nach der Einreise bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens untergebracht werden, eine Verteilung auf andere Kommunen erfolgt in der Regel mit der Anerkennung. An den ANKER-Standorten werden nach den Worten des Ministers alle wichtigen Behörden wie Unterbringungsverwaltung, Zentrale Ausländerbehörde, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Bundesagentur für Arbeit, und Gesundheitsamt gebündelt. Auch die Verwaltungsgerichte werden mit einer Rechtsantragstelle vertreten sein, sofern sie nicht – wie in Regensburg – ohnehin ihren Sitz vor Ort haben.

Auch in den anderen bayerischen Regierungsbezirken gibt es seit 1. August Ankerzentren.

Hier ein Überblick:

Anker-Einrichtung Oberbayern: Behördenstandort Manching/Ingolstadt mit Unterkunfts-Dependancen in Ingolstadt, München, Waldkraiburg, Fürstenfeldbruck und Garmisch-Partenkirchen

Anker-Einrichtung Niederbayern: Behördenstandort Deggendorf, mit Unterkunfts-Dependancen in Hengersberg, Osterhofen und Stephansposching

Anker-Einrichtung Oberpfalz: Behördenstandort Regensburg, mit Unterkunfts-Dependancen in Regensburg und Schwandorf

Anker-Einrichtung Oberfranken: Behördenstandort Bamberg

Anker-Einrichtung Mittelfranken: Behördenstandort Zirndorf, mit Unterkunfts-Dependancen in Nürnberg, Roth und Neuendettelsau

Anker-Einrichtung Unterfranken: Behördenstandort Schweinfurt

Anker-Einrichtung Schwaben: Behördenstandort Donauwörth, mit Unterkunfts-Dependance Augsburg

Wie Herrmann weiter erklärte, werde für alle Anker-Einrichtungen eine Mischung von Personen mit guter und solchen mit weniger guter Bleibeperspektive aus verschiedenen Herkunftsländern angestrebt. Dasselbe gelte auch für die dazugehörigen Unterkunfts-Dependancen. Diese dienen wie schon die bisherigen Dependancen der Erstaufnahmeeinrichtungen dem reinen Wohnen, ohne selbst Behördenstandort zu sein.

Mit Blick auf die im Koalitionsvertag von CDU/CSU und SPD vereinbarte Höchstverweildauer von 18 Monaten – beziehungsweise sechs Monate für Familien – machte Herrmann klar, dass dieser Maximalwert keinesfalls die durchschnittliche Aufenthaltsdauer darstelle. „Im Schnitt werden die Asylbewerber deutlich kürzer in den Anker-Einrichtungen sein. Bei Neuankommenden wird sich der durchschnittliche Aufenthalt oftmals im Bereich weniger Monaten bewegen“, stellte Herrmann nochmals klar. Wie der Minister außerdem erklärte, unterliegen die Asylbewerber der sogenannten Residenzpflicht, was bedeutet, dass sie den Bereich des Landkreises oder das Stadtgebiet nicht ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde verlassen dürfen. Als „völligen Unsinn“ bezeichnete Herrmann dagegen die bisweilen kursierende Behauptung, Asylbewerber dürften ihre Anker-Einrichtungen nicht verlassen. „Die Bewohner dürfen ihre Unterkünfte selbstverständlich verlassen, um beispielsweise Einkäufe oder dergleichen zu erledigen“, stellte Herrmann klar. Wer etwas anderes behaupte, schaffe unnötige Verunsicherung, gerade auch unter den Asylbewerbern selbst.

Großen Wert legt der Innenminister auf die Sicherheit in und um die Anker-Einrichtungen. In den letzten Monaten seien daher die dortigen privaten Sicherheitsdienste deutlich aufgestockt worden: Tagsüber bayerweit um rund 60 Stellen, nachts und an den Wochenenden um über 40. Insgesamt sorgen jetzt bis zu 375 Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste in den Anker-Einrichtungen für Sicherheit. „Sollte es zu Problemen kommen, können wir den privaten Sicherheitsdienst nochmals verstärken“, kündigte Herrmann an. Auch die örtliche Polizeipräsenz könne jederzeit lageangepasst weiter erhöht werden. Wir werden die Sicherheit für die Bewohner der Einrichtung, aber auch für deren Nachbarn und die übrige örtliche Bevölkerung konsequent durchsetzen“, machte Herrmann klar.

Mühldorf a.Inn