Gericht
Strafbefehl: Horror-Zahnarzt bekommt ein Jahr auf Bewährung und 1.500 Euro Geldstrafe

07.07.2017 | Stand 13.09.2023, 3:39 Uhr
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Das Wochenblatt hatte mehrfach über einen Regensburger Horror-Zahnarzt berichtet, jetzt hat das Amtsgericht einen Strafbefehl erlassen: Ein Jahr auf Bewährung und eine Geldstrafe. Seine Opfer sind entsetzt.

REGENSBURG Der Regensburger Horror-Zahnarzt hat sich in eine Psychiatrie einweisen lassen – und kommt strafrechtlich glimpflich davon! Das Wochenblatt hatte im Jahr 2011 exklusiv berichtet, dass ein Regensburger Zahnarzt 20 Patienten betrogen und teilweise komplett verpfuscht haben soll! Doch jetzt das: Zumindest den Betrugs-Vorwurf gegen den Mann hat die Regensburger Staatsanwaltschaft eingestellt – angeblich weil der Horror-Zahnarzt wegen psychsicher Probleme den Überblick verloren haben soll!

Das ist geschehen: Ein auf Angstpatienten spezialisierter Regensburger Zahnarzt hatte seinen Patienten Rechnungen serviert, die um ein Vielfaches über dem Kostenvoranschlag lagen. Dabei waren seine Patienten wehrlos: Sie hatten derart große Angst vor Zahnärzten, dass sie sich nur unter Vollnarkose behandeln ließen.

Ein Patient etwa hatte sich einen Kostenvoranschlag für Zahnersatz über 7.000 Euro von dem Horror-Zahnarzt geholt - am Ende sollte seine Versicherung 23.000 Euro bezahlen!

Ein Gutachter hatte den Fall bereits als „kabarettistische Einlage“ bewertet, von wissenschaftlich begründeter Behandlung sei bei dem Betroffenen nichts zu erkennen.

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hatte den Fall sehr ernst genommen, 20 Patienten wurden vernommen.

Doch dabei stellte sich die Schwierigkeit, unabhängige Gutachter zu finden, die sich mit den komplizierten Abrechnungsverfahren der Zahnärzte auskannten. Der Horror-Zahnarzt hatte zudem eine Gesellschaft beauftragt, die Rechnungen einzutreiben - teilweise wurde gegen die verpfuschten Patienten sogar geklagt!

Bereits letztes Jahr hatte sich der Zahnarzt in die Psychiatrie einweisen lassen. Angeblich, so bestätigte im Februar ein Gutachter, habe er eine Psychose, den Überblick über seine Abrechnungen verloren. Der Abrechnungs-Betrug belaufe sich am Ende nur noch auf knapp 7.000 Euro – Verfahren eingestellt! „Wir werden auf jeden Fall gegen die Einstellung der Staatsanwaltschaft vorgehen“, sagt die auf Ärztepfusch spezialisierte Anwältin Alexandra Glufke-Böhm.

Strafbefehl erlassen Wahrscheinlich wird es in dem Fall auch nicht zu einer öffentlichen Verhandlung kommen. Die Staatsanwaltschaft bestätigte dem Wochenblatt auf Anfrage, dass lediglich ein Strafbefehl beantragt wurde. Am Donnerstag, 25. Juli, wurde dieser vom Amtsgericht Regensburg auch erlassen. „Körperverletzung kann man auch fahrlässig begehen, anders als einen Abrechnungsbetrug“, sagte uns ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Trotz zahlreicher Strafanzeigen konnte der Regensburger Zahnarzt immer weiter praktizieren, da die Behörden die strafrechtlichen Ermittlungsergebnisse abwarten wollten. Der Zahnarzt praktizierte weiter – mindestens in einem Fall ist der Redaktion bekannt, dass der Zahnarzt nicht nur überteuerte Rechnungen gestellt, sondern auch Zähne zerstört hat!

Dramatisch ist der Fall zudem für Handwerker, die eine vier Millionen Euro teure Villa im Landkreis Regensburg für die Familie baute. Die lebte auf großen Fuß, fuhr mehrere Porsches. Das Haus war mit einem Swimmingpool ausgestattet, der Kunstsammler ließ sich eine eigene Orgel bauen und antike griechische Säulen als Innendekor verwenden. „Er wollte das Feinste vom Feinsten“; sagte uns ein Handwerker. Kürzlich wurde das luxuriöse Haus im Landkreis versteigert. Von der millionenteuren Villa bleibt ein Verkehrswert von 730.000 Euro übrig – viele Handwerker bleiben wohl auf ihren Ausständen sitzen!

Jetzt hat das Regensburger Amtsgericht einen Strafbefehl gegen den Horror-Zahnarzt erlassen. „Laut Strafbefehl soll der Angeklagte bei zahnärztlichen Sanierungsmaßnahmen die Behandlungen jeweils nicht lege artis durchgeführt haben, was jeweils zu aufwendigen weiteren Behandlungen führte. So wurden mehrere Füllungen am Rand nicht abgedichtet und der Kontakt zum Gegenkiefer nicht hergestellt, so dass die Kaufunktion nicht gegeben war. In einem Fall wurden sämtliche behandelten Zähne bis auf Zahnfleischniveau abgeschliffen und die angebrachten Füllungen waren in Form und Ausführung so ungenügend, dass es dem Patienten nicht mehr möglich war feste Nahrung zu sich zu nehmen. Mehrfach wurden Wurzelkanalfüllungen eingebracht, ohne vorher durch Röntgenaufnahmen die Länge der Wurzel und somit das erforderliche Volumen zu bestimmen", teilte der Sprecher des Amtsgerichts Regensburg am Donnerstag, 25. Juli, mit.

Die Strafe: Ein Jahr auf drei Jahre Bewährung und 1.500 Euro Geldstrafe. 

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