Strenge Auflagen
Beschluss aufgehoben – es besteht weiter Haftbefehl gegen Ex-'Bayern Ei'-Geschäftsführer

10.07.2017 | Stand 29.07.2023, 9:50 Uhr
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Der Haftbefehl gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Bayern Ei Beteiligungs-GmbH bleibt aufrecht erhalten, wird aber gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

REGENSBURG Das Landgericht Regensburg hatte mit Beschluss vom 4. Mai den gegen den ehemaligen Geschäftsführer der "Bayern Ei" Beteiligungs-GmbH ergangenen Haftbefehl des Amtsgerichts Regensburg aufgehoben. Der Beschuldigte wurde daraufhin aus der Untersuchungshaft entlassen. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde erhoben.

Mit Beschluss vom 30. Juni hat der zuständige Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg die Entscheidung des Landgerichts Regensburg aufgehoben. Damit besteht weiterhin Haftbefehl gegen den ehemaligen Geschäftsführer. Dieser muss aber nicht zurück in Haft, denn das Oberlandesgericht hat den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Anders als das Landgericht Regensburg hält der Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg den Beschuldigten für dringend verdächtig, im Hinblick auf einen Großteil der ihm zur Last liegenden Taten vorsätzlich gehandelt zu haben. Ihm drohe eine Verurteilung zu einer mehrjährigen Freiheitstrafe u.a. wegen Betrugs in 392 Fällen mit einem Gesamtschaden von über vier Millionen Euro, Körperverletzung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung. Deshalb bestehe weiterhin Fluchtgefahr. Da sich der Beschuldigte nach der Entscheidung des Landgerichts Regensburg aber seit mehreren Wochen wieder auf freiem Fuß befinde, lasse sich die Außervollzugsetzung des Haftbefehls unter strengen Auflagen verantworten.

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