Das Urteil ist gefallen
Stadt muss Einsicht in Unterlagen zum Nahversorgungszentrum in Königswiesen gewähren

10.07.2017 | Stand 28.07.2023, 19:54 Uhr
−Foto: Foto: Pahnke

Ein Gebäudekomplex mit 500 Wohneinheiten und Nahversorgungszentrum soll in Königswiesen neu entstehen.

REGENSBURG Nach einem städtebaulichen Wettbewerb wurden der private Investor und die Stadt sich über einen Bebauungsplan einig. Diesen sowie die Wettbewerbsunterlagen möchten Kurt Klein und seine Frau nun einsehen. Nach dem bayerischen Umweltinformationsgesetz (BayUIG) ist dies auch möglich, wie Klein am vergangenen Mittwoch, 25. Mai, auch das Verwaltungsgericht Recht gab. Klein möchte wissen, inwiefern der geänderte Bebauungsplan dem Wettbewerbsentwurf entspricht.

In einer Mail vom 26. Januar 2015 schreibt der Kläger der Stadt Regensburg, dass er bereits anderweitig Einsicht in die Wettbewerbsunterlagen des städtebaulichen Wettbewerbs genommen hätte. Vor Gericht erklärte die Klägerseite, dass Klein "auszugsweise einmal irgendwie Einsicht erhalten" habe und somit nicht nur die Stadt und der private Investor die Unterlagen hätten, wie zunächst vonseiten der Stadt angegeben wurde. Der Klägervertreter betonte, dass die "düstere Intransparenz" mit dem Umweltinformationsanspruch glücklicherweise entfallen sei und somit ein Anspruch auf Einsicht der vorhandenen Unterlagen vorliege.

Bei dem geplanten Vorhaben von 500 Wohneinheiten mit Nahversorgungszentrum seien sehr wohl Umweltinformationen betroffen, wie beispielsweise eine Beeinträchtigung des amtlichen Biotops, eine Zunahme des Verkehrs, eine Beeinträchtigung des angrenzenden Naturdenkmals Königswiesener Park, die Verschattung eines Kindergartens und ein erhöhter Druck auf das Grundwasser wegen schlechten Bodenverhältnissen vor Ort.

Die Vertreter der Stadt wandten ein, dass ihnen nur Teile der Unterlagen, wie etwa die Auslobungsunterlagen, das Preisgerichtsprotokoll, das Ergebnis des Rückfragenkolloquiums und ein Übersichtsblatt über die Teilnehmer zur Verfügung stünden. Dabei betonte die Beklagtenseite, dass es um "keine Blockadehaltung der Stadt" gehe und auf größtmögliche Transparenz gesetzt wurde, um Akzeptanz zu schaffen. Die Information wurde deshalb zurückgehalten, da die Unterlagen nicht bei der Sachbearbeiterin vorlagen, sondern "irgendwo bei der Stadt herumschwirrten". Auch habe die Stadt kein Urheberrecht an den Unterlagen; dieses liege allein beim privaten Investor. Zur Zusammenarbeit zwischen Investor und der Stadt gäbe es keine schriftlichen Vereinbarungen, da alles in politischen Sitzungen und zu diesem Zeitpunkt ohne Sachbearbeiter abgestimmt wurde. Dazu käme die Vermutung, dass die Umweltinformationen nicht um ihrer selbst Willen abgefragt werden sollen, sondern um der Stadt in eventuell späteren Normenkontrollverfahren "Ablegungsfehler" vorzuwerfen.

Klein unterstrich daraufhin seine frühe Betroffenheit. Er weist die Vorwürfe zurück. So habe er bereits seit 40 Jahren in Kooperation die Stadt in seiner damaligen Aufgabe als Hochschullehrer unentgeldlich begleitet. "Ich bin kein Streithansl, der irgendetwas durchsetzen möchte. Es macht keinen Sinn, Luftschlösser zu bauen, wenn der Untergrund nicht stimmt – und der ist dort sehr, sehr schlecht!" Das Grundstück habe die schlechteste Tragfähigkeit in der näheren Umgebung, erklärt Klein.

Auf Nachfrage des Gerichts ob die Weigerungshaltung der Stadt aus der Rechtsabteilung oder von politscher Ebene komme und was so schutzwürdig sein könne, "einem honorigen Bürger mit großem Interesse" die Einsicht in die Unterlagen nicht zu gewähren, antwortete die Beklagtenvertreterin, dass in erster Linie der Investor nicht wolle, dass die Unterlagen herausgegeben würden. Zudem seien auch keine Umweltinformationen in den Unterlagen enthalten. Vorherrschend sei auch die Angst, "dass der Kläger die Informationen, auf welche Art auch immer, gegen uns verwendet".

Nach mehrstündiger Verhandlung stand das Urteil des Gerichts fest: Die Stadt wird verpflichtet, Einsicht in die gewünschten Unterlagen zu gewähren und die Kosten zu tragen. Der Streitwert beläuft sich auf 5.000 Euro. Dem Kläger stünden die Informationen nach dem BayUIG zu. Nach Auffassung der Kammer handle es sich auch bei den Wettbewerbsunterlagen um Maßnahmen im Sinne des BayUIG.

Die Klägerseite betont gegenüber dem Wochenblatt, dass dies ein guter Tag für den Rechtsstaat sei. "Wir sind natürlich sehr zufrieden mit dem Ergebnis!" Trotzdem gelte es, abzuwarten, denn der Stadt bleibt noch die Möglichkeit offen, Berufung einzulegen.

Nach Aussage des zuständigen Rechtsreferenten der Stadt, Dr. Wolfgang Schörnig, werde man aber zunächst das schriftliche Urteil abwarten und dann intern mit dem Planungsreferat und dem Investor auswerten, ob man Einsicht gewähren oder in Berufung gehen werde.

Regensburg