Grünes Licht für Lückenschluss
Hillenbrand: Tür für durchgängige A 94 ist offen!

06.07.2017 | Stand 27.07.2023, 5:05 Uhr

„Diese Entscheidung schafft die rechtlichen Voraussetzungen dafür, die letzte Lücke der Autobahn A 94 zwischen München und dem Chemiedreieck zu schließen“, betont Regierungspräsident Christoph Hillenbrand.

HELDENSTEIN/DORFEN Das rund 16 Kilometer lange Autobahnstück bildet den dritten und letzten Teilabschnitt der sogenannten Trasse Dorfen. Er bindet im Westen an den Abschnitt zwischen Pastetten und Dorfen an, dessen Genehmigung vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bestätigt wurde. Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die dagegen erhobene Beschwerde liegt noch nicht vor.

Die Regierung von Oberbayern hat in ihrer über 450 Seiten umfassenden Entscheidung sorgfältig alle Fragen geklärt, die mit der in der Region kontrovers diskutierten Autobahn verbunden sind. Dabei hat sie nochmals eine gründliche Trassenabwägung zwischen der Trasse Dorfen und der alternativen Trasse Haag vorgenommen. Im Ergebnis wurde die Trassenwahl zugunsten der Trasse Dorfen bestätigt. Insbesondere die mit der Planung verfolgten verkehrlichen Zielsetzungen und der Schutz der Wohnbevölkerung vor Verkehrslärm stellen gewichtige Belange dar, die deutlich für die Trasse Dorfen sprechen. In der Abwägung nicht unberücksichtigt geblieben ist zudem, dass für zwei Drittel der Trasse Dorfen bestandskräftiges Baurecht geschaffen und im Abschnitt Forstinning – Pastetten bereits umgesetzt worden ist. Dagegen hat die Regierung den Belang des Naturschutzes zwar für gewichtig, hier jedoch letztlich nicht ausschlaggebend für die Trassenwahl erachtet. 

Neben der Trassenabwägung hat die Regierung aufgrund zahlreicher, mehrere Ordner umfassenden naturschutzfachlichen Untersuchungen geklärt, dass der Weiterbau der A 94 zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen für die betroffenen Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFHGebiete) führt. Das strenge europäische Artenschutzrecht steht der Fortsetzung der Trasse Dorfen ebenfalls nicht im Weg, da die für einige Arten erforderlichen Ausnahmen von den Zugriffsverboten erteilt werden konnten. Die Beeinträchtigung privater Belange, die insbesondere durch die Eingriffe in fremde Grundstücke und den Verkehrslärm hervorgerufen werden, wurde in die Entscheidung sorgfältig abgewogen. 

Im Ergebnis setzte sich das öffentliche Interesse am Bau der A 94 als schwerwiegender durch, wobei Auflagen zu Lärmschutzmaßnahmen angeordnet wurden. Das Planfeststellungsverfahren wurde am 25. September 1998 eingeleitet. Die im Anhörungsverfahren erhobenen Einwendungen wurden im Juli 2001 in sechs Terminen erörtert. Aufgrund der Ergebnisse der Erörterung änderte die Autobahndirektion Südbayern als Vorhabensträger den Plan. Die Änderungen betrafen unter anderem das landwirtschaftliche Wegenetz, die geplante Entwässerung und die vorgesehenen Lärmschutzanlagen. Die von diesen Änderungen Betroffenen wurden im Sommer 2002 nochmals angehört. Die erhobenen Einwendungen wurden im Termin vom 12. November 2003 erörtert. Aufgrund der Meldung von FFH-Gebieten an die Europäische Kommission während des laufenden Planfeststellungsverfahrens musste untersucht werden, ob die Planung zu erheblichen Beeinträchtigung solcher Gebiete führt. Dazu hat der Vorhabensträger Unterlagen zur FFH Verträglichkeitsprüfung erstellt, die als zweite Planänderung im Frühjahr 2006 in das Verfahren eingebracht wurden. Die Öffentlichkeit wurde angehört. Aufgrund der im Anhörungsverfahren zum vorliegenden Planungsabschnitt sowie im ergänzenden Verwaltungs- und im Gerichtsverfahren zum ersten Teilabschnitt Forstinning – Pastetten gewonnenen Erkenntnisse hat der Vorhabensträger eine dritte Planänderung beantragt. Die Änderungen umfassten insbesondere die Entwässerungsanlagen sowie zusätzliche Maßnahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung. Die Planunterlagen wurden im Frühjahr 2011 öffentlich ausgelegt. Auf eine erneute Erörterung wurde verzichtet, da die eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen keine neuen Erkenntnisse erbracht haben.

Geringfügige Planänderungen, die die notwendige Verlegung von Gasleitungen zum Gegenstand hatten, wurden in einer vierten Tektur im September 2011 den davon Betroffenen zur Kenntnis gebracht. Die Regierung von Oberbayern hat am 22. November 2011 den Plan für den Neubau zwischen Dorfen und Heldenstein genehmigt. Sowohl die Autobahndirektion Südbayern als auch die Regierung von Oberbayern haben die Einwendungen von mehreren hundert Privatpersonen und Stellungnahmen von 43 Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und anerkannten Vereinen soweit wie möglich berücksichtigt. Das erfolgte über Auflagen insbesondere zu Natur- und Landschaftsschutz sowie Verkehrslärm- und Gewässerschutz. Zur Kompensation der nicht vermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft sind Ausgleichs- und Ersatzflächen mit einer Gesamtgröße von rund 57,43 Hektar vorgesehen.

Verlauf der Verfahren:

1. Forstinning – Pastetten

• Die Autobahndirektion Südbayern beantragte im Dezember 1987 das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt Forstinning - Pastetten im Zuge der Trasse Dorfen. Das Anhörungsverfahren wurde im Jahre 1988 durchgeführt.

• Mit der ersten Planänderung (Tektur) vom August 1996 wurde das Verfahren fortgesetzt. Die geänderten Planunterlagen enthielten die planerische Umsetzung geänderter Rechtsvorschriften (z. B. Lärmschutz, Umweltverträglichkeitsprüfung). Die Erörterungstermine zur ersten Tektur wurden im Jahre 1997 durchgeführt.

• Im Jahre 1998 wurde das Verfahren mit der zweiten Tektur fortgesetzt. Anlass zur zweiten Tektur gab eine wesentlich veränderte Trassenführung im Abschnitt Pastetten – Dorfen. Da der Abschnitt Forstinning – Pastetten Weichen stellend für die Trasse Dorfen ist, musste die geänderte Trassenführung auch im Planfeststellungsverfahren für diesen Abschnitt berücksichtigt werden. Die Erörterungstermine zur zweiten Tektur wurde im Jahre 1999 durchgeführt.

• Mit Beschluss vom 7. März 2002 stellte die Regierung von Oberbayern den Plan fest.

• Gegen den Planfeststellungsbeschluss wurden 30 Klagen und 23 Anträge auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklagen beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) eingereicht. Davon wurden 2 Klageverfahren eingestellt und 4 Klagen von Kommunen rechtskräftig abgewiesen. Der BayVGH hat die übrigen Verfahren mit Beschluss vom 19. April 2005 ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Auslegung europäischen Rechts vorgelegt. Im Wesentlichen ging es bei der Vorlage um die Klärung der Frage, welchen Schutz Gebiete genießen, die als „FFH-Gebiete“ gemeldet wurden, jedoch noch nicht von der Europäischen Kommission in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen worden sind.

• Der EuGH entschied am 14. September 2006 über die Vorlagefrage des BayVGH. Danach dürfen die Mitgliedsstaaten keine Eingriffe in gemeldete, jedoch noch nicht in die Kommissionsliste aufgenommene Gebiete, zulassen, die die ökologischen Merkmale eines solchen Gebietes ernsthaft beeinträchtigen könnten.

• Am 31. Oktober 2006 reichte die Autobahndirektion Südbayern Unterlagen zur Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses vom 7. März 2002 bei der Regierung von Oberbayern ein und beantragte die Durchführung eines ergänzenden Planfeststellungsverfahrens.

• Am 2. November 2006 leitete die Regierung von Oberbayern das ergänzende Planfeststellungsverfahren ein.

• Am 30. April 2007 erließ die Regierung von Oberbayern den Planergänzungsbeschluss.

• Mit Urteil vom 30. Oktober 2007 wies der BayVGH alle Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss ab. Die Revision wurde nicht zugelassen.

• Mit Beschluss vom 19. Februar 2008 änderte der BayVGH seinen Beschluss vom 19. April 2005 und lehnte alle Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss ab.

• Am 19. März 2008 fand der offizielle erste Spatenstich statt.

• Mit Beschluss vom 5. Dezember 2008 wies das Bundesverwaltungsgericht alle Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision ab. Damit wurde das Urteil des BayVGH vom 30. Oktober 2007 rechtskräftig.

• Mit Beschluss vom 29. Januar 2009 wies das Bundesverwaltungsgericht die von einer Klagepartei erhobene Anhörungsrüge ab.

• Mit Beschluss vom 22.2.2010 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, die Verfassungsbeschwerden gegen die Gerichtsurteile des Bundesverwaltungsgerichts, des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs und den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern nicht zur Entscheidung anzunehmen.

• Am 31. August 2011 wurde der Abschnitt für den Verkehr freigegeben.

2. Pastetten - Dorfen

• Im Jahre 1999 beantragte die Autobahndirektion Südbayern die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens. Die Planunterlagen lagen von Juli bis August in den von der Autobahntrasse betroffenen Kommunen zur Einsicht aus. Die Erörterungstermine wurden im Jahre 2001 durchgeführt.

• Im Jahre 2002 wurde das Verfahren mit der ersten Tektur fortgesetzt. Der Erörterungstermin für die erste Tektur wurde im Jahre 2003 durchgeführt.

• Die Autobahndirektion Südbayern beantragte am 17. März 2006 bei der Regierung von Oberbayern die zweite Planänderung für das laufende Planfeststellungsverfahren.

• Die Regierung von Oberbayern veranlasste die Auslegung der Planänderungsunterlagen in den von der Autobahntrasse betroffenen Kommunen. Die Auslegung fand von Ende April bis Mitte Juni statt.

• Die Autobahndirektion Südbayern beantragte am 27. Februar 2009 bei der Regierung von Oberbayern die zweite Planänderung für das laufende Planfeststellungsverfahren. Die von der Regierung veranlasste Auslegung der Planunterlagen fand im April und Mai 2009 statt.

• Am 3. Dezember 2009 erließ die Regierung von Oberbayern den Planfeststellungsbeschluss.

• Gegen den Planfeststellungsbeschluss wurden insgesamt 25 Klagen beim BayVGH erhoben.

• Mit Urteil vom 24.11.2010 hat der BayVGH sämtliche Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss abgewiesen, die nicht bereits im Verlauf des Gerichtsverfahrens durch Erledigterklärung der Parteien beendet wurden. Revision wurde nicht zugelassen.

3. Dorfen - Heldenstein

• Im Jahre 1998 beantragte die Autobahndirektion Südbayern die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens. Die Planunterlagen lagen von Oktober bis November in den von der Autobahntrasse betroffenen Kommunen zur Einsicht aus. Die Erörterungstermine wurden im Jahre 2000 durchgeführt.

• Im Jahre 2002 wurde das Verfahren mit der ersten Tektur fortgesetzt. Der Erörterungstermin für die erste Tektur wurde im Jahre 2003 durchgeführt.

• Die Autobahndirektion Südbayern beantragte am 17. März 2006 bei der Regierung von Oberbayern die zweite Planänderung für das laufende Planfeststellungsverfahren.

• Die Regierung von Oberbayern veranlasste die Auslegung der Planänderungsunterlagen in den von der Autobahntrasse betroffenen Kommunen. Die Auslegung fand von Ende April bis Mitte Juni statt.

• Die Autobahndirektion Südbayern beantragte am 28. März 2011 bei der Regierung von Oberbayern die dritte Planänderung für das laufende Planfeststellungsverfahren. Die von der Regierung veranlasste Auslegung der Planunterlagen fand im Mai und Juni 2011 statt.

• Mit Antrag vom 19. September 2011 bat die Autobahndirektion Südbayern die Regierung von Oberbayern, das Planfeststellungsverfahren mit der vierten Planänderung fortzusetzen.

• Am 22. November 2011 erließ die Regierung von Oberbayern den Planfeststellungsbeschluss.

Mühldorf a.Inn