Vergleich in letzter Minute
Chauffeur-Affäre: Versetzung in den Bauhof ist nichtig

12.09.2017 | Stand 13.09.2023, 3:03 Uhr
−Foto: n/a

Martin Wieser, Ex-Chauffeur von Landrat Georg Huber und Beistzer im AfD-Kreisverband Mühldorf, ist ab 1. August 2017 Sachbearbeiter Asyl im Landratsamt

MÜHLDORF Am Mittwoch, 26. Juli 2017, ging die Chauffeur-Affäre vor dem Arbeitsgericht in Mühldorf in die nächste Runde - es kam zur Verhandlung vor der Kammer. Beide Seiten strebten von Beginn an einen Vergleich an, wobei der Teufel in ein paar Details lag. Sozusagen in letzter Minute einigte man sich dann doch darauf, dass Landrat Georg Hubers ehemaliger Chauffeur Martin Wieser, der zugleich als Fuhrparkmanager und Waldbrandbeobachter für das Landratsamt Mühldorf tätig war, nun ab 1. August 2017 eine neue Stelle als Sachbearbeiter Asyl antreten wird. Einen entsprechenden Verwaltungslehrgang zur Ausübung dieser neuen Position wird der Ex-Chauffeur absolvieren. Die vorangegangene Versetzung durch Landrat Georg Huber in den Bauhof wegen Wiesers Tätigkeit als Beisitzer im AfD-Kreisverband Mühldorf wurde als nichtig erklärt. Wieser reduziert seine Wochenarbeitszeit für 18 Monate auf 30 Stunden und kann - bei gesundheitlicher Eignung - weiterhin als ehrenamtlicher Waldbrandbeobachter von seiner neuen Tätigkeit freigestellt werden. Martin Wieser und sein Anwalt Alex Gassner aus Burghausen waren sich am Ende einig, dass dies ein sehr positiver Vergleich sei. Damit ist der Rechtsstreit nun beigelegt. Ein ausführlicher Bericht folgt in unserer nächsten Printausgabe beziehungsweise im E-Paper am Mittwoch, 2. August 2017. Foto oben (v.l.): Martin Wieser mit Anwalt Alex Gassner bei der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht in Mühldorf am 3. Mai 2017 - damals war noch keine Einigung in Sicht.

Mühldorf a.Inn