Chefarzt gegen Klinikum
Darf der Computertomograf doch in Betrieb gehen?

21.03.2018 | Stand 13.09.2023, 6:32 Uhr
Alexander Schmid
−Foto: n/a

Im Streit um einen Computertomografen zwischen dem Klinikum Landshut und dem Chefarzt der Radiologie an dem Krankenhaus gibt es Neuigkeiten. Wie die Anwälte des Mediziners mitteilten, gebe es Grund zu der Annahme, dass die vom Klinikum erwirkte Einstweilige Verfügung, die zur Stilllegung des Gerätes geführt hat, bald aufgehoben wird. Der Mediziner hatte das Gerät an seinem Privat-Institut ohne Segen des Klinikums aufgestellt. Das Krankenhaus befürchtete dadurch eine Konkurrenzsituation.

LANDSHUT Das Klinikum will deshalb PD Dr. Hans Peter Dinkel den Betrieb des Gerätes verbieten. Vor dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht konnte es sich mit einer Einstweiligen Verfügung durchsetzen. Jetzt aber glauben die Anwälte des Arztes von der Kanzlei „Legal Alliance“, dass sich das juristische Blatt wendet. Der Grund ist eine Eidesstattliche Versicherung, die in der letzten Woche in der Kanzlei eingegangen ist.

Demnach habe am 12. März der ehemalige Geschäftsführer des Klinikums die Aussage Dinkels bestätigt, wonach sich „sich das Klinikum Landshut und unser Mandant bei Abschluss des Dienstvertrages im Jahr 2004 darin einig waren, dass unser Mandant alle radiologischen Modalitäten in seiner Privatpraxis betreiben und somit die beanstandeten CT-Leistungen anbieten darf“, heißt es in einem Schreiben der Kanzlei.

„Der Vertreter des Klinikums hatte bereits in der Verhandlung beim Landesarbeitsgericht sinngemäß geäußert, dass das Klinikum wohl schlechte Karten hätte, wenn der ehemalige Geschäftsführer dieses bestätigen würde“, so die Anwälte von Legal Alliance.

Unabhängig davon hatte das Klinikum bereits erklärt, dass man sich mit dem Chefarzt außergerichtlich einigen wolle. Das wurde vonseiten des Chefarztes über seine Anwälte noch einmal bestätigt.

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