Klinikum Landshut gegen Chefarzt
CT bleibt außer Betrieb – außergerichtliche Einigung ist aber in Sicht

08.03.2018 | Stand 13.09.2023, 7:06 Uhr
Alexander Schmid
−Foto: n/a

Im Streit um einen Computertomografen hat das Landesarbeitsgericht heute die Entscheidung des Arbeitsgerichts in Landshut bestätigt. Der Chefarzt der Radiologie am Klinikum in Landhut darf das Gerät an seinem Privatinstitut, das sich neben dem Klinikum befindet, weiterhin nicht betreiben. Ein Ende des Streits ist aber in Sicht.

LANDSHUT Dem Arbeitgeber des Mediziners, dem Klinikum Landshut, ist das Gerät in der Nachbarschaft ein Dorn im Auge. Es hatte vor dem Arbeitsgericht in Landshut eine einstweilige Verfügung gegen den eigenen Chefarzt erwirkt, wonach das Gerät vorerst nicht betrieben werden darf. Dr. Hans-Peter Dinkel war gegen diese einstweilige Verfügung vorgegangen, weil der Betrieb des Geräts in seinen Augen durch seine Verträge mit dem Klinikum Landshut gedeckt ist.

Das Klinikum ist da allerdings ganz anderer Meinung. Durch das Gerät am Privatinstitut des Mediziners in direkter Nachbarschaft des Krankenhauses würden Patienten abgeworben, so die Argumentation. Bis der Fall in einer außergerichtlichen Einigung geklärt ist – oder eben durch ein Hauptsacheverfahren – wurde das Gerät durch die Richter stillgelegt. Die Richter am Landesarbeitsgericht in München haben die Einschätzung ihrer Kollegen in Landshut am Donnerstag jetzt voll und ganz bestätigt.

Gleichzeitig scheint eine einvernehmliche Lösung in Sichtweite zu sein. Beide Seiten sind offenbar bemüht, den Streit beizulegen. Bis Mai haben die beiden Parteien dazu Zeit. Gibt es dann aber immer noch keine Lösung, wird es wohl doch ein Hauptsacheverfahren geben.

Das Gesundheitszentrum beim Klinikum. Hier steht das CT. −Foto: lw

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