Sieg für den Naturschutz
Bombodrom: Ehemaliger Schießplatz Siegenburg wird "Nationales Naturerbe"

09.07.2017 | Stand 29.07.2023, 21:48 Uhr
−Foto: n/a

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Hagl-Kehl freut sich mitzuteilen, dass in gemeinsamer Anstrengung jetzt erreicht werden konnte, das Gebiet des ehemaligen Luft-Boden-Schießplatzes Siegenburg als "Nationales Naturerbe" anzuerkennen und so langfristig für den Naturschutz zu sichern.

SIEGENBURG Überbringer der Nachricht war der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium Florian Pronold, der in seinem Schreiben vom Dienstag, 7. April, an den Vorsitzenden der Bürgerinitiative gegen Fluglärm e. V. Wolfdietrich Rading mittteilte, die Bundesregierung habe die Liegenschaft Siegenburg in die Flächenauswahl für die dritte Tranche des Nationalen Naturerbes aufgenommen.

"Ich freue mich außerordentlich und bedanke mich bei allen Beteiligten, allen voran Rita Hagl-Kehl, die den Kontakt zum Bundesministerium für Umwelt herstellte und sich für die Sache starkmachte," so Wolfdietrich Rading. Dank des Einsatzes der SPD-Bundestagsabgeordneten Rita Hagl-Kehl, der SPD-Landtagsabgeordneten Johanna Werner-Muggendorfer und Wolfdietrich Rading von der Bürgerinitiative gegen Fluglärm e. V. konnte ein weitere Erfolg verbucht werden: Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt möchte dien Liegenschaft übernehmen und hat hierbei auch die Unterstützung durch das Bundesumweltministerium.

Hochwertiges Naturschutzgebiet als Ziel

Der Luft-Boden-Schießplatzes Siegenburg hat eine lange Geschichte. Jahrelang wurde dafür gekämpft, dass die US-Streitkräfte diesen an den Eigentümer, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, zurückgeben. Dies erfolgte schließlich Ende letzten Jahres. Nun geht es darum, das Gebiet zu einem hochwertigen Naturschutzgebiet weiterzuentwickeln.

Derzeit werden bereits vorliegende Gutachten ausgewertet, umdenweiteren Untersuchungs- und Bearbeitungsbedarf festzulegen. Eine "Historischgenetische Rekonstruktion" wird erarbeitet, die nicht nur die nach 1945 erfolgten Nutzungen der Liegenschaft sondern auch die Kriegs- beziehungsweise Vorkriegsnutzungen hinsichtlich möglicher Kontaminationspotenziale und vor allem Kampfmittelbelastungen untersucht. Vor diesem Hintergrund ist die Sperrung der Liegenschaft bis zum Abschluss der noch laufenden Gefährdungsbeurteilung nach wie vor erforderlich.

Kelheim