Anstieg von Sachbeschädigungen:
Sicherheitsreport 2016 der PI Bad Reichenhall

11.07.2017 | Stand 25.07.2023, 1:53 Uhr
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Die Polizeiinspektion Bad Reichenhall stellt ihren Sicherheitsreport für das Jahr 2016 vor. Ein deutlicher Anstieg der Sachbeschädigungen ist zu verzeichnen...

BAD REICHENHALL Die Polizeiinspektion Bad Reichenhall ist für den Schutz und die Sicherheit der Bürger in der Großen Kreisstadt Bad Reichenhall und den umliegenden Gemeinden Anger, Bayerisch Gmain, Piding und Schneizlreuth im mittleren Landkreis verantwortlich.

In den fünf Kommunen wurden 2016 knapp 32.000 Einwohner gezählt. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) des Bayerischen Landeskriminalamtes wurden im Jahr 2016 im Zuständigkeitsbereich der PI Bad Reichenhall – ohne die Zahlen der von der Polizeiinspektion Fahndung Traunstein bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität festgestellten Delikte und der durch die Kriminalpolizeiinspektion Traunstein bearbeiteten Straftaten – insgesamt 1.175 Straftaten registriert.

Im Vergleich zum Jahr 2015 mit 1.001 Straftaten ist die Zahl der bekannt gewordenen Delikte um 17,4 Prozent angestiegen. Damit ist zum Jahr 2014 mit 1.179 Straftaten nahezu wieder Gleichstand hergestellt, nachdem 2015 die Kriminalität erfreulicherweise um 15,1 Prozent gesunken war.

Aufgrund der Einwohnerzahl der Stadt Bad Reichenhall mit mehr als 17.000 Bürgern und der Mittelpunktfunktion der Großen Kreisstadt für Wohnen, Arbeit, Geschäftsleben, Schule und Ausbildung sowie Freizeitgestaltung liegt der Anteil der im Stadtgebiet begangenen Straftaten am registrierten Gesamtaufkommen zwangsläufig höher als in den umliegenden und überwiegend ländlich geprägten Gemeinden.

Die Kriminalitätsbelastung in den fünf Gemeinden liegt mit knapp 37 Straftaten je 1.000 Einwohner ein Fünftel unter dem bayerischen Durchschnitt von 48 Straftaten. Geklärt werden konnten 595 von den letztes Jahr verübten 1.175 Delikten; dies ergibt eine Aufklärungsquote von 50,6 Prozent. Die Aufklärungsquote konnte im Jahresvergleich zu 2015 mit 54,5 Prozent leider nicht gehalten werden.

Um ein Drittel angestiegen sind mit 42 Straftaten im Jahr 2016 im Vergleich zum Jahr 2015 mit 18 Delikten die bekannt gewordenen Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz. Hervorzuheben ist bei der Analyse der Rauschgiftdelikte, dass in fast allen von der Polizeiinspektion Bad Reichenhall bearbeiteten Fällen lediglich sogenannte „weiche Drogen“ wie Marihuana und Haschisch festgestellt worden sind und es sich bei den angezeigten Personen im Regelfall um die Konsumenten illegaler Rauschmittel und nicht um Dealer gehandelt hat.

Es muss in diesem Zusammenhang allerdings auch darauf hingewiesen werden, dass die Beamten der Polizeiinspektion Fahndung Traunstein im Rahmen ihrer Kontrollmaßnahmen im Grenzgebiet in Bad Reichenhall und den zum Zuständigkeitsbereich der PI Bad Reichenhall gehörenden Gemeinden weitere 224 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgedeckt haben. Hierzu zählt in erster Linie grenzüberschreitender Rauschgiftschmuggel und -besitz; teils wurde dieser auch bei ortsansässigen Personen festgestellt. Auch hier ist im Vergleich zum Vorjahr ein starker Anstieg der Aufgriffe festzustellen (2015: 92 Delikte). 

Im Jahr 2016 verstarb ein 26-jähriger in Bad Reichenhall an seiner Drogensucht. In den Jahren 2013 - 2015 hatte kein Todesopfer beklagt werden müssen. Das letzte Rauschgiftopfer in den Vorjahren war 2012 registriert worden.

Die Diebstahlsdelikte stellen, wie auch in den Jahren zuvor, einen großen Teil an der gesamten Kriminalitätsbelastung dar (28 Prozent), sind aber mit 333 Delikten im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr mit 396 registrierten Straftaten deutlich um 15,9 Prozent zurückgegangen. Bereits im Jahresvergleich 2014 zu 2015 war ein Rückgang von 438 auf 396 Straftaten verzeichnet worden (- 9,6 Prozent).

Bei den Ladendiebstählen ist mit 38 Delikten im Vergleich zum Vorjahr mit 43 Straftaten eine Abnahme um 11,6 Prozent festzustellen. Zur Bewertung dieses Deliktsfeldes ist anzuführen, dass 84,2 Prozent dieser Diebstähle aufgeklärt werden konnten und sich wegen des hohen Entdeckungsrisikos ein Ladendiebstahl für die Täter nicht lohnen dürfte. Zur Aufdeckung dieser Straftaten trugen im Wesentlichen die Aufmerksamkeit des Personals und die Überwachung der Geschäfte mit Ladendetektiven bei.

Bei den die Privatsphäre und das Sicherheitsgefühl der Bürger immer besonders negativ beeinträchtigenden Einbruchsdiebstählen in Wohnhäuser und Wohnungen setzte sich der bereits 2015 festgestellte positive Trend weiter fort. Letztes Jahr wurden 15 Einbruchsdiebstähle in Wohnungen begangen, 2015 waren es noch 21 (2014: 24). Trotz dieser noch relativ hohen Zahl an Einbrüchen muss darauf hingewiesen werden, dass die Wohnungseinbrüche an der Gesamtkriminalität nur einen Anteil von 1,3 Hundertstel ausmachen.  

Kraftfahrzeugdiebstähle wurden 2016 zehn bekannt, im Jahr zuvor waren vier Kraftfahrzeuge entwendet worden. Die Diebstähle aus bzw. an Kraftfahrzeugen gingen von 23 im Jahr 2015 auf 20 im letzten Jahr zurück. Zur weiteren Verringerung dieser Delikte kann nur immer wieder daran appelliert werden, die Präventionshinweise der Polizei ernst zu nehmen, dass Wertgegenstände, Handtaschen, Kameras etc. beim Abstellen der Kraftfahrzeuge vom Fahrzeugnutzer aus dem Kraftfahrzeug entfernt werden sollten, um potenziellen Dieben keine Diebstahlsanreize zu geben.

Auch das Deliktsfeld Fahrraddiebstahl ging von 87 angezeigten Vergehen im Jahr 2015 auf 79 im vergangenen Jahr (- 9,2 %) zurück. Trotz des Ärgernisses für jeden einzelnen Fahrradinhaber, dessen Fortbewegungsmittel entwendet wurde, ist seit mehreren Jahren eine deutliche Entspannung beim Phänomen Fahrradklau festzustellen. Im Jahr 2009 waren noch 159 Zweiräder gestohlen gemeldet worden. Sorge bereitet nach wie vor die Tatsache, dass fast keines dieser Delikte aufgeklärt werden konnte.   Zur Vorbeugung von Diebstählen und zur Verbesserung der Aufklärungsquote sollte vom jeweiligen Fahrradeigentümer nach dem Kauf eines neuen Fahrrades eine freiwillige Registrierung der Identifizierungsmerkmale bei der Polizei erfolgen, um bei etwaigen polizeilichen Kontrollen oder Meldungen von aufgefundenen Fahrrädern diese anhand der gespeicherten Daten dem rechtmäßigen Eigentümer leichter zuordnen zu können.

Die Gewaltkriminalität, hierzu zählen vor allem gefährliche Körperverletzungen (32 Fälle im Jahr 2016) und schwere Körperverletzungen (kein Fall 2016), daneben Raub (drei Fälle im Jahr 2016), Vergewaltigung (kein Fall im Jahr 2016) und Tötungsdelikte (ebenfalls kein Fall im Jahr 2016), stieg im Jahresvergleich 2015 zu 2016 leider von 16 auf 35 Straftaten und damit um ein knappes Fünftel an. Die Aufklärungsquote bei diesem Deliktsfeld ist mit 88 Prozent aber auch sehr hoch. Dass fast neun von zehn Tätern überführt werden konnten, ist in erster Linie den Aussagen von Zeugen des Tatgeschehens, daneben aber auch den eingehenden polizeilichen Fahndungsmaßnahmen, Ermittlungen und Spurensicherungen zu verdanken.

Bei den Gewaltdelikten und den anderen im öffentlichen Raum begangenen Straftaten (Straßenkriminalität) ist die Polizei zur Klärung dieser Delikte, die oft im Schutz der Dunkelheit oder an schwer einzusehenden Örtlichkeiten verübt werden, in hohem Maße auf die Mithilfe der Bevölkerung durch Hinweisgebung und Zeugenaussagen angewiesen.

Im Jahr 2016 wurden 207 Sachbeschädigungen gegen privates und öffentliches Eigentum polizeilich aufgenommen, im Jahr zuvor waren es nur 118 Delikte. Der Anstieg beträgt somit drei Viertel an Fällen. Die Aufklärungsquote liegt hier bei niedrigen 8,2 Prozent. Diese Zahl bedeutet zwar, dass das Entdeckungsrisiko nicht allzu hoch ist; aber jeder, der einer Sachbeschädigung überführt wird, hat neben den strafrechtlichen Konsequenzen auch mit zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen zu rechnen.

Wie auch in den Jahren zuvor ließen bei den Vandalismusdelikten oft unbekannt gebliebene Rowdys ihre Zerstörungswut/Verunstaltungen vor allem an Straßenlaternen, Parkbänken, Verkehrseinrichtungen, Hauswänden und geparkten Kraftfahrzeugen aus. Bei letzteren ist im Jahresvergleich mit 106 Delikten im Jahr 2016 zu 53 im Jahr 2015 eine Verdoppelung der Straftaten festzustellen; die Schäden durch mutwilliges Zerkratzen des Fahrzeuglackes gehen dabei oft in die Tausende von Euro. Der außerordentlich hohe Anstieg der Fallzahlen bei der Beschädigung von Kraftfahrzeugen ist auf eine Serie von Straftaten im Frühjahr 2016 zurückzuführen. Bei dieser Serie wurden Dutzende von abgestellten Pkw vornehmlich in verkehrsberuhigten Bereichen der Innenstadt mutwillig zerkratzt. Trotz aller polizeilichen Bemühungen, unter anderem auch mit Observationstechnik und mit der Aussetzung einer Belohnung, gelang es nicht, die Tatserie aufzuklären.

Die bei der Polizeiinspektion Bad Reichenhall angezeigten Betrugsdelikte stiegen im Jahresvergleich 2015 zu 2016 von 108 auf 136 Straftaten (+ 25,9 Prozent) an. Unter den Betrugsdelikten waren auch 33 Waren- und Warenkreditbetrugsfälle (2015: 32). 

Aufgrund der polizeilichen Erkenntnisse bezüglich der Vorgehensweise der Täter bei Wechselfallenbetrügereien (Griff in Geldbörsen bei erbetenem Münzwechsel), Einmietbetrügereien oder sonstigen Betrugsfällen, wie Verwandten- oder Behörden-/Handwerkertrick (Anrufe von Unbekannten, die sich als nahe Angehörige oder Polizeibeamte ausgeben und Geldforderungen stellen bzw. als „Wasserableser“ usw. an der Haustüre klingeln), vor allem zum Nachteil älterer Mitbürger, kann nur zur besonderen Vorsicht gegenüber Fremden am Telefon, an der eigenen Wohnungstüre oder auf der Straße und insbesondere bei Vertragsabschlüssen geraten werden.

Diese Vorsicht sollte auch bei Internetbankgeschäften und Internetwarengeschäften jeder walten lassen und mit der Herausgabe persönlicher Daten sowie von Bank- oder Kreditkartendaten ohne eine vorherige exakte Prüfung der Vertrauenswürdigkeit der im Internet auftretenden Firma oder Privatperson sehr zurückhaltend sein.

Zu den 595 im Jahr 2016 aufgeklärten Straftaten wurden 547 Tatverdächtige ermittelt (2015 zu 545 geklärten Straftaten 473 Tatverdächtige). 415 der im Jahr 2016 überführten Straftäter waren männlich und 132 weiblich (2015 waren es 354 männliche und 119 weibliche Täter).

Bei der Analyse der Zusammensetzung der Tatverdächtigen nach Altersgruppen ist festzustellen, dass Kinder, Jugendliche und Heranwachsende unter 21 Jahren mit insgesamt 99 Personen bei den 547 ermittelten Tatverdächtigen vertreten sind. Dies bedeutet einen Anteil von 18 Prozent und liegt damit um vier Prozentpunkte höher als bei dem Anteil an der Gesamtzahl vom Jahr 2015 mit knapp 14 Prozent. Aufgeschlüsselt nach der jeweiligen Altersgruppe waren im Jahr 2016 insgesamt 18 Kinder, 39 Jugendliche, 42 Heranwachsende und 448 Erwachsene als Straftäter überführt worden.

Der Anteil der Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden an den ermittelten Tatverdächtigen ist vor allem bei den Delikten der Gewaltkriminalität (27 %), der Straßenkriminalität (36 %), bei den gefährlichen Körperverletzungen (21 %), bei den Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (43 %) und bei den Sachbeschädigungen (48 %) bedeutend.

Zur Verringerung der Delinquenz von Personen aus den Altersgruppen Kinder und Jugendliche und zur Vorbeugung von Straftaten im öffentlichen Raum werden die erkannten Brennpunkte und die jugendszenetypischen Aufenthaltsorte im polizeilichen Streifendienst sowohl mit uniformierten als auch mit zivilen Kräften eingehend überwacht.

Zur sozialen und emotionalen Stabilisierung der Kinder und Jugendlichen und zur Vermeidung von erneuter Straffälligkeit im weiteren Leben werden bei Straftaten von Personen dieser Altersgruppe die Behörden und gemeinnützigen Einrichtungen der Jugendhilfe für entsprechende Unterstützungs- und Betreuungsmaßnahmen im Vollzug der gesetzlichen Aufgabenbestimmung jeweils in die polizeiliche Bearbeitung der Delikte mit eingebunden.

Hervorzuheben ist bei der Analyse der Kriminalstatistik im Zuständigkeitsbereich der PI Bad Reichenhall, dass, wie auch in den zurückliegenden Jahren, im Jahr 2016 viele der bedeutenden oder aufsehenerregenden Delikte geklärt werden konnten. Hierzu hat neben der zielgerichteten Fahndungs- und Ermittlungstätigkeit der Polizei sicherlich auch die für die Aufklärung von schwerwiegenden Delikten nicht wegzudenkende Mitteilungsbereitschaft aus der Bevölkerung mit Hinweisen auf Tatumstände und tatverdächtige Personen wesentlich mit beigetragen. 

Positiv festzuhalten bleibt in der Rückschau, dass das vergangene Jahr großteils geprägt war von alltäglicher Kleinkriminalität und nur in geringem Ausmaß von mittlerer und schwerer Kriminalität. Beispielfälle für schwerwiegende Delikte:

Im März 2016 kam es zu einem bewaffneten Raubüberfall auf die Spielbank Bad Reichenhall. Dabei erbeutete der Täter einen fünfstelligen Bargeldbetrag. Im Mai 2016 wurde einem 21-Jährigen in der Nähe der Nikolauskirche sein Handy gewaltsam entrissen. Beide Raubüberfälle konnten aufgeklärt werden. Im September musste ein Spezialeinsatzkommando der Bayerischen Polizei zu einem Einsatz in Bayerisch Gmain ausrücken. Ein 36-jähriger hatte im Zuge eines Nachbarschaftsstreits seinen Kontrahenten mit einer Schusswaffe und dem Umbringen bedroht. Der Täter konnte in seiner Wohnung widerstandslos festgenommen werden und musste wegen Fremdgefährdung in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden.  

Tötungsdelikte und schwere Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden im Jahr 2016 nicht verübt. Das Straftatenaufkommen ist in den fünf durch die Polizeiinspektion Bad Reichenhall betreuten Gemeinden im Vergleich zur Kriminalitätsbelastungsquote im gesamten Freistaat Bayern mit der statistischen Kriminalitätsbelastung (Häufigkeitsziffer) von knapp 37 zu 48 Straftaten, gerechnet jeweils auf 1.000 Einwohner, deutlich niedriger. Diese geringe Straftatenbelastung ist neben den bei den einzelnen Deliktsbereichen bereits erläuterten Faktoren sicherlich auch auf die noch weitgehend funktionierende positive soziale Kontrolle im kleinstädtischen und ländlichen Raum zurückzuführen. Daneben dürfte die Aufklärung vieler Delikte vor allem auch einem intakten Vertrauensverhältnis zwischen den Bürgern und ihrer Polizei mit der daraus resultierenden Bereitschaft der Bürger zur Hinweisgebung zu verdanken sein. In diesem Zusammenhang darf an die Notrufoffensive des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd: „Gefahr erkennen, 110 anrufen, Hilfe bekommen“ erinnert werden.

Die Polizeiinspektion Bad Reichenhall wird, wie bisher, auch künftig mit allen zur Verfügung stehenden Einsatzkräften dafür Sorge tragen, das Sicherheitsniveau auf dem gegenwärtigen hohen Stand zu halten, beziehungsweise nach Möglichkeit noch weiter zu verbessern, begangene Straftaten durch intensive Fahndungs- und Ermittlungstätigkeit aufzuklären und festgestellte Tatverdächtige beweiskräftig einer wirksamen Strafverfolgung zuzuführen.

Zur positiven Sicherheitslage tragen sicherlich auch die eingehenden Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen der Beamten der Polizeiinspektion Fahndung Traunstein und der Bundespolizei im Grenzgebiet mit bei.

Die polizeilichen Maßnahmen zur Vorbeugung von Straftaten und zur wirksamen Aufklärung begangener Delikte stehen immer unter der Prämisse einer bestmöglichen Sicherheit für die Bürger der Stadt Bad Reichenhall und der weiteren durch die Polizeiinspektion Bad Reichenhall betreuten umliegenden vier Gemeinden und eines sich daraus ergebenden positiven Sicherheitsgefühls des Einzelnen.

Berchtesgadener Land