PFOA-Skandal
Landratsamt wehrt sich gegen Kastler Klage

14.06.2018 | Stand 31.07.2023, 2:09 Uhr
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Das Landratsamt hatte einen Wasserfilter angeordnet, Kastl klagt gegen die Anordnung

KASTL. Wie das Wochenblatt bereits berichtete, hat das Landratsamt Altötting im Mai 2018 angeordnet, dass die Gemeinde Kastl bis spätestens 31. August 2018 übergangsweise eine Aktivkohlefilteranlage zur Bewältigung der PFOA-Problematik installiert haben muss. Grund für das „Gas geben“ des Landratsamtes war die Info, dass die geplante feste Filteranlage bis dahin nicht fertiggestellt werden kann. Die Frage der Finanzierung ist offenbar noch immer nicht geklärt.

Jetzt hat der Kastler Gemeinderat beschlossen, gegen die Anordnung zu klagen.

Das Landratsamt reagierte am Donnerstagvormittag mit folgender Stellungnahme:

Seit einem Jahr wird der Leitwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter Trinkwasser in der Gemeinde Kastl überschritten. Obwohl uns gegenüber mehrfach versichert wurde, dass eine Aktivkohlefilteranlage zeitnah errichtet werden soll, ist in der Sache kaum etwas vorangegangen. Dem Bayerischen Gesundheitsministerium wurde am 14. April von der Firma Infraserv mitgeteilt, dass bis zum zugesagten heurigen Sommer die Anlage nicht in Betrieb gehen wird und überhaupt nicht gesichert sei, dass die Aktivkohlefilter-Anlage überhaupt im Jahr 2018 noch betriebsbereit sein wird. Das Gesundheitsministerium ist daraufhin zu dem Ergebnis gekommen, dass ein weiteres Zuwarten nicht mehr zu vertreten ist, deshalb hat das Landratsamt in Abstimmung mit dem Bayerischen Gesundheitsministerium eine Zwischenlösung angeordnet.

Dass anscheinend in den Gemeinden Kastl und Burgkirchen die Problemlage unterschätzt wird, verdeutlichen auch die Aussagen von Bürgermeister Krichenbauer aus Burgkirchen anlässlich des Gesprächs mit Staatsminister Dr. Marcel Huber zu diesem Thema, das am 1. Juni in Altötting stattfand. Bürgermeister Krichenbauer, dessen Gemeinde von der gleichen Anwaltskanzlei, wie Kastl vertreten wird, hat sehr vehement seine Meinung dargelegt, dass er der Gemeinde Kastl nur dringend raten kann, Klage gegen die Anordnung einer Interimslösung durch das Landratsamt einzureichen. Er hat dies umfangreich auch damit begründet, dass es keine Grenzwerte, sondern nur Leitwerte gibt und man auf der Basis von Leitwerten keine Rechtsgrundlage für eine solche Anordnung hätte. Die Gemeinde Kastl ist dem auch nähergetreten und hat erstaunlicherweise und obwohl es keinen Grund für eine nichtöffentliche Behandlung gibt, im nichtöffentlichen Teil der letzten Sitzung des Gemeinderates beschlossen, Klage gegen den Bescheid des Landratsamtes zu erheben. Dies wurde am 07. Juni 2018 dem Landratsamt durch den Rechtsanwalt der Gemeinden Burgkirchen und Kastl mitgeteilt. Sollte eine solche Klage erfolgreich sein, wird sich das Bemühen des Landratsamtes, dass die Kastler und die Tüsslinger Bürger baldmöglichst PFOA-freies Trinkwasser erhalten, weiter verzögern. Dafür fehlt uns jegliches Verständnis, zumal Minister Dr. Marcel Huber eine vollständige Kostenübernahme für eine Interimslösung zugesagt hat. Darüber hinaus hat der Bürgermeister der Gemeinde Burgkirchen dem Landratsamt kürzlich einen ersten Entwurf eines Vertrages mit den Verursacherfirmen auf Kostenübernahme des Baues und Betriebes einer dauerhaften Aktivkohlefilteranlage zugestellt. Wir waren bisher der Meinung und so wurde es uns auch immer wieder kommuniziert, dass ein solcher Vertrag, der schon seit fast einem Jahr verhandelt wird, kurz vor dem Abschluss wäre. Der vorgelegte Vertragsentwurf ist grottenschlecht und keinesfalls für die betroffenen Gemeinden annehmbar. Er würde sämtliche Risiken, sogar Ansprüche Dritter, auf die Gemeinden Burgkirchen und Kastl abwälzen. Der Vertrag ist deshalb aus unserer Sicht noch meilenweit entfernt von einem Abschluss.

Altötting