Landkreis Altötting vor Gericht
Jugendamt verweigert Pflegeeltern Adoption

10.07.2017 | Stand 29.07.2023, 2:05 Uhr
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Jugendamt befindet: Als Pflegeeltern in Ordnung, aber für eine Adoption nicht geeignet

GARCHING Jana (39) und Dominik Marchner (46) aus Garching können keine eigenen Kinder bekommen und wollen adoptieren. 2004 haben sie sich deshalb beim Jugendamt Altötting zur Adoption angemeldet. Wegen der geringen Vermittlungsaussichten wurden sie auf die Möglichkeit der Aufnahme von Pflegekindern hingewiesen. Darauf ging das Ehepaar ein, gab den Wunsch nach einer Adoption aber nicht auf.

Statt Adoption haben sie Pflegekinder bekommen

Das Jugendamt erstellte daraufhin einen Sozialbericht über das Paar und kam zum Schluss, dass die Marchners gut für die Aufnahme eines oder mehrerer Pflegekinder geeignet seien.

Im Dezember 2004 bekam das Ehepaar zwei, durch mehrfache Bindungsabbrüche, traumatisierte Geschwisterkinder vom Stadtjugendamt Rosenheim in Pflege. „Wegen ihrer frühkindlichen Erfahrungen konnten diese Kinder keine Bindungen aufbauen“, erzählt das Paar. Um für die Kinder da sein zu können, gab Jana Marchner ihren Beruf auf. „Wir haben vieles versucht, mussten aber leider beide Kinder in therapeutische Heime abgeben.“ Den Älteren 2008, den Jüngeren 2013.

2009 gab das Jugendamt Altötting den Marchners einen drei Wochen alten Jungen in Pflege. Bei dem Säugling war ein Drogenentzug nötig. Die Marchners haben das gemeistert – Pflegemutter Jana ist Krankenschwester, ihr Mann Dominik Krankenpfleger. Im Juni 2015 durfte das Ehepaar den Buben adoptieren – er ist jetzt ihr Kind.

2011 wurde den Marchners ein weiterer Junge als Pflegekind übergeben. Als Frühgeburt mit Gehirnblutungen verbrachte er seine ersten Lebenswochen auf der Intensivstation. Er ist geistig und körperlich behindert, hat sich aber dank der engagierten Betreuung durch seine Pflegeeltern besser entwickelt als es die Ärzte erwartet hätten. Auch ihn würden die Marchners gerne adoptieren, das Familiengericht hat Ende 2015 den Weg dafür freigemacht.

Auf Adoptionswunsch folgt „Ungeeignet“

Im November 2013 sind die Eheleute wieder mit ihrem Adoptionswunsch für ein weiteres Kind beim Jugendamt vorstellig geworden. „Am 1. Oktober 2014 wurde uns bei einem Termin im Jugendamt mitgeteilt, dass Zweifel an unserer Eignung als Adoptionseltern bestehen“, berichtet Jana Marchner. „Das beträfe aber nur ein weiteres Kind, nicht unsere beiden Pflegekinder.“

Die Erstellung eines aktuellen Sozialberichts wurde vom Jugendamt Ende Oktober abgelehnt, „da die allgemeine Eignung für die Aufnahme eines Kindes nicht gegeben sei“.

„Bescheid an der Grenze zur Beleidigung“

„Dieser Bescheid ist nicht nachvollziehbar und an der Grenze zur Beleidigung“, stellt die Neuöttinger Rechtsanwältin Dr. Sabine Mayer fest, die mit dem Ehepaar um sein Recht auf Adoption kämpft. „Das Verhalten des Kreisjugendamtes Altötting gegenüber dem verdienten Ehepaar Marchner stellt für mich ein absolutes Armutszeugnis dar.“

Als Gründe für die Ablehnung führte das Jugendamt an: Das Ehepaar wolle ein Kind adoptieren, das dann ganz „ihr Kind“ sein solle. Das obwohl sie doch bereits zwei Pflegekinder hätten, die wohl auch dauerhaft in der Familie Marchner bleiben würden. Das Amt stellte infrage, ob „die eigene, ungewollte Kinderlosigkeit verarbeitet“ sei. Ein Adoptivkind müsste unerfüllbare Bedürfnisse erfüllen, es würde zum Objekt.

Der Wunsch, allein ohne Jugendamt über ein Kind entscheiden zu können, sei wohl Ausdruck einer „übersteigerten, egozentrischen Vorstellung von der Fähigkeit“ des Elterndaseins. Auch könnten sich die Pflegekinder zurückgesetzt fühlen. Weiter sei das Ehepaar mit der hohen Pflegebedürftigkeit des einen und der gesteigerten Anforderung durch das andere Pflegekind zu „gut ausgelastet“, um auch noch einem dritten Kind gerecht zu werden.

Nach dem Einspruch der Marchners landete die Sache vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München. Das Gericht stellte Anfang Dezember 2015 fest, dass der Bescheid des Jugendamts rechtswidrig und deshalb aufzuheben sei.

Gericht fordert positiven Bericht des Jugendamts

„Die Kläger haben einen Anspruch auf die Erstellung eines Sozialberichts, in dem ihre allgemeine Eignung für die Annahme eines Kindes festgestellt wird“, so das Gericht. Die in dem Bescheid getroffenen Behauptungen und Wertungen „widersprechen vollkommen den Feststellungen im Sozialbericht von 2004 (...) und den Feststellungen im Adoptionsverfahren von Jonas im April 2015.“

Schwarz-auf-weiß haben die Marchners im Urteil stehen: „Eine andere Entscheidung als die Bejahung der Adoptionseignung ist nach dem Akteninhalt und dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung nicht denkbar.“ Jana und Dominik Marchner wähnten sich am Ziel ihrer Adoptionsträume. Doch das Jugendamt geht in Berufung. Es muss noch einmal verhandelt werden.

Vom Jugendamt wollten wir wissen, warum die Marchners für die Aufnahme von Pflegekindern geeignet sind, nicht aber für eine Adoption. Dazu Klaus Zielinski, Pressesprecher des Landratsamtes: „Bei der Unterbringung von Pflegekindern ist eine laufende Begleitung durch den Pflegekinderdienst gesetzlich festgelegt (...), sodass bei problematischen Verläufen durch Fachkräfte unterstützend und regulierend eingegriffen werden kann. (...)

Jugendamt: Können nach Adoption nicht eingreifen

Nach einer abgeschlossenen Adoption liegt die alleinige erzieherische Verantwortung bei den Adoptiveltern, sodass Überforderungssituationen von Adoptiveltern nicht rechtzeitig erkannt werden können (...). Somit muss bei der Eignungsfeststellung darauf geachtet werden, dass bei den Adoptiveltern mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit eine dem Kind zuträgliche und förderliche Erziehung auch ohne fachliche Unterstützung gegeben ist (...). Warum konnte das Ehepaar trotz negativen Bescheids seinen Pflegesohn adoptieren? „Im Hinblick auf das laufende Verfahren beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof werden wir hierzu keine Angaben machen.“

Obwohl schon vor knapp zwei Wochen vom Pressesprecher als „eilig“ angekündigt, liegt den Marchners die Begründung der Berufung noch nicht vor.

Altötting