Viel Geld für wenig Aufwand
200 Euro Energiepauschale: 800.000 Studenten und Azubis verpassen bald die Frist

10.08.2023 | Stand 12.09.2023, 23:46 Uhr

200 Euro gibt‘s für Studenten, Fachschüler und Azubis für ein paar Minuten Arbeit geschenkt. Doch gut 800.000 Berechtigte haben das Geld noch nicht beantragt. −Symbolbild: dpa

Seit März können auch Studenten, Fachschüler und Azubis einen Antrag für die Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro stellen. Doch viele wollen das geschenkte Geld wohl nicht: Kurz vor Fristende haben rund 800.000 Berechtigte noch keinen Antrag gestellt.



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Insgesamt haben rund 3,5 Millionen Menschen Anspruch auf die Energiepreispauschale. Darunter fallen Auszubildende, Studierende sowie Schülerinnen und Schüler aus Fach- und Berufsfachschulen. Wohnsitz und Ausbildungsstätte müssen in Deutschland sein. Sollte man sich kurzfristig in einem anderen Land aufhalten, wie etwa für ein Auslandssemester oder ein Praktikum, stehen einem die 200 Euro trotzdem zu.

Nachdem Millionen von Erwerbstätigen sowie Rentnerinnen und Rentner ihre Energiepauschale bereits erhalten haben, waren ab 15. März auch die Studis, Schüler und Azubis dran. Noch bis 30. September läuft die Frist. Doch Stand 8. August 8 Uhr sind erst 2.693.206 Anträge erfolgreich eingereicht worden, so das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Gut 538 Millionen Euro seien zum selben Stichtag bereits ausbezahlt worden.

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Keine Lust auf vom Staat geschenktes Geld oder Antrag zu kompliziert? Man weiß es nicht



Anders formuliert: Noch gut 800.000 Personen haben noch keinen Antrag gestellt – das ist mehr als ein Fünftel der Berechtigten. Ob diese keine Lust auf vom Staat geschenktes Geld haben oder der Antrag zu kompliziert ist, weiß man nicht. Bei der Bundesregierung sieht man keinen Bedarf, hier weiter nachzufragen, berichtete jüngst das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ über eine entsprechende Antwort des BMBF auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hervor.

„Es besteht keine Pflicht, staatliche Leistungen in Anspruch zu nehmen“, zitiert das Magazin Jens Brandenburg (FDP), Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung. Dort beabsichtige man, weiter an der Frist 30. September festzuhalten. Eine Verlängerung sei bis dato nicht geplant.

„Wir haben unser Versprechen gehalten und den Studierenden sowie den (Berufs-)Fachschülerinnen und -schülern eine Antragsplattform zur Verfügung gestellt, mit der sie die Energiepreispauschale von 200 Euro sicher, schnell und unkompliziert beantragen können“, so der Staatssekretär in einer Pressemitteilung.

Geld noch nicht beantragt? So können Sie das noch tun:



Um an die 200 Euro ranzukommen, ist ein etwas umständlicher Antrag nötig. Dafür wurde extra die Onlineplattform einmalzahlung200.de entwickelt, auf der seit dem 15. März auch der Antrag gestellt werden kann.

Wie der Antrag funktioniert und was man dabei beachten muss, hat die Mediengruppe Bayern in einem entsprechendem Service-Artikel zusammengestellt, den Sie hier lesen können.