Ab 15. März wird ausbezahlt
200 Euro Energiepauschale für Studenten und Azubis: So funktioniert der Antrag

16.02.2023 | Stand 17.09.2023, 2:55 Uhr

Nach monatelanger Wartezeit erhalten Studenten und Azubis die angekündigte Energiepauschale in Höhe von 200 Euro. Ab 15. März können sie das Geld beantragen. Doch die Antragsstellung ist äußerst kompliziert. Hier eine Anleitung. −Foto: dpa

Schon vor Monaten hat die Bundesregierung eine Einmalzahlung über 200 Euro für Studenten und Fachschüler angekündigt. Doch wann wird die Energiepauschale ausgezahlt? Seit Mitte Februar steht ein Datum fest. Alle Hintergründe und die Anleitung für den Antrag.



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Im September hatte Bundeskanzler Olaf ein drittes Entlastungspaket vorgestellt. Eine Maßnahme darin: Studentinnen und Studenten sowie Fachschüler, also alle Auszubildenden in Fachschulklassen oder Berufsfachschulklassen, erhalten eine Einmalzahlung über 200 Euro. Die Auszahlung war damals für den 1. Dezember 2022 geplant. Doch diese Frist verzögerte sich immer wieder. Zuletzt beschwerten sich deshalb auch vermehrt Studentenvertreter. Ihr Warten hat allerdings bald ein Ende.

Mitte Februar hat Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger den Start der Infokampagne bekannt gegeben. Bundesweit können die rund 3,5 Millionen Antragsberechtigten, davon über 400.000 in Bayern, dadurch Vorbereitungen für die Antragsstellung treffen. Diese ist in allen Bundesländern ab 15. März möglich. Sie gestaltet sich jedoch teils komplizierter als manche Uni-Klausur, worüber sich auf Twitter bereits Hunderte Nutzer beschweren. Deshalb hier eine Anleitung, wie Studenten und Azubis die 200 Euro beantragen können.

Einige Schritte jetzt schon erledigen, um schneller Geld zu erhalten



Grundvoraussetzung, um überhaupt einen Antrag stellen zu können, ist, dass man am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert war oder eine Fachschulklasse oder Berufsfachschulklasse besucht hat. Wenn das zutrifft, können Berechtigte bereits vor dem 15. März einige Schritte erledigen, um das Geld später möglichst schnell auf dem eigenen Konto zu haben.

Für die Anmeldung benötigen Berechtigte ein sogenanntes BundID-Konto, das über die Website www.einmalzahlung200.de eingerichtet werden kann. Dafür muss aber wiederum die Identität nachgewiesen werden. Zwei Möglichkeit gibt es: Einmal über einen Online-Ausweis. Über die dafür nötige NFC-Funktion verfügen mittlerweile alle Smartphones mit Android ab Version 4.0 und alle Apple-Geräte ab dem iPhone 6.

Welche Ausweis-Methode komplizierter ist



Auf das Handy muss dann die AusweisApp2 heruntergeladen werden. Darin finden Studenten und Azubis dann die weiteren Schritte, um sich auszuweisen. Sollte der Personalausweis nicht erkannt werden, kann es sein, dass die Online-Ausweisfunktion deaktiviert ist. Die einfachste Möglichkeit ist dann, sich diese beim Bürgeramt der Gemeinde freischalten zu lassen.

Diese Ausweis-Methode klingt schon kompliziert, doch die zweite übertrifft sie noch einmal, sofern Berechtigte die Software ELSTER zuvor noch nicht verwendet hat. Diese ist eigentlich für die elektronische Steuererklärung gedacht. Doch das persönliche Elster-Zertifikat kann nun ebenso für den Identitätsnachweis für das BundID-Konto dienen. Wer allerdings noch nie mit Elster gearbeitet hat und kein persönliches Zertifikat besitzt, dem ist die erste Ausweismöglichkeit zu empfehlen.

Die Antragstellung dauert dann nur ein paar Minuten



Ist das BundID-Konto eingerichtet, müssen Studenten und Fachschüler nurmehr warten, bis sie von ihrer Ausbildungsstätte im März einen Zugangscode erhalten. Damit kann dann der Antrag gestellt werden. Dies dauert, sofern man das BundID-Konto schon eingerichtet hat, laut Bundesregierung dann nur ein paar Minuten.

Weitere Informationen finden Berechtigte unter www.einmalzahlung200.de. Dort können sie auch das BundID-Konto einrichten. Zudem bietet die Bundesregierung eine Info-Hotline, bei der individuelle Fragen gestellt werden können. Sie ist zu erreichen unter ✆ 0800/2623003, dienstags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr.