Radarkontrollen
Blitzermarathon 2023 in Bayern: Darf man andere mit Lichthupe warnen?

21.04.2023 | Stand 16.09.2023, 23:19 Uhr

Wer andere mit Lichthupe vor Radarkontrollen warnt, wird unter Umständen zur Kasse gebeten und muss ein Bußgeld zahlen. −Foto: Julian Stratenschulte/dpa

An diesem Freitag ist Blitzermarathon 2023 auch in Bayern. Doch was tun, wenn man eine Radarkontrolle sieht und andere davor warnen will? Darf man das mit der Lichthupe machen?



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Die Polizei sagt dazu klar: nein. Denn die Lichthupe gilt als „Leuchtzeichen“, und wenn das missbräuchlich verwendet wird, muss man mit einer Strafe von fünf Euro rechnen. Werden andere durch das Aufblenden belästigt, werden sogar zehn Euro fällig.

Laut Straßenverkehrsordnung verboten



In Paragraf 16 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist geregelt, dass Schall- und Leuchtzeichen, also Hupe und Lichthupe, nur außerhalb geschlossener Ortschaft gegeben werden dürfen - etwa beim Überholvorgang oder wenn man sich oder andere als gefährdet sieht. Geschwindigkeitskontrollen stellen ja aber grundsätzlich keine Gefahr dar.

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Wer die Lichthupe übrigens einsetzt, um andere zu bedrängen und ihnen dabei womöglich auch noch zu dicht auffährt, kommt nicht so glimpflich weg. Dann ist der Straftatbestand der Nötigung unter Umständen erfüllt.

− kse