Regensburg ändert Alkoholkonsumverbot in der Innenstadt

29.06.2021 | Stand 30.06.2021, 21:54 Uhr

Kira Hofmann/dpa-Zentralbild/dpa

Nachdem vergangene Woche das Regensburger Verwaltungsgericht einem Eilantrag gegen das Alkoholkonsumverbot statt gab, hat die Stadt eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Darin sind öffentliche Plätze wie der Haidplatz, Domplatz, Neupfarrplatz und die Steinerne Brücke als Orte ausgewiesen, an denen Alkoholkonsum unter freiem Himmel untersagt ist, wie die Stadt am Dienstag mitteilte. Zuvor hatte das Alkoholkonsumverbot für einen Teilbereich der Innenstadt gegolten. Das Verbot soll zur Eindämmung der Corona-Pandemie beitragen.

Das Verwaltungsgericht hatte nach eigenen Angaben am Freitag dem Eilantrag zweier Bürger stattgegeben, weil es keine Rechtsgrundlage für ein flächendeckendes Alkoholkonsumverbot sah. Zwar könnten an einzelnen öffentlichen Orten dem Infektionsschutzgesetz nach Alkoholverbote ausgesprochen werden, jedoch nicht flächendeckend für die Innenstadt. Der Beschluss des Gerichts hatte nur die beiden Antragsteller von dem Alkoholverbot befreit.