Wann die Polizei einschreitet
Diese Faschingskostüme sind verboten: Hohe Strafen drohen

16.02.2023 | Stand 17.09.2023, 2:55 Uhr

Eine Maske, die das ganze Gesicht bedeckt, ist bei einem Faschingsball kein Problem. Ein Auto sollte man mit ihr aber nicht führen. −Symbolbild: dpa

Die Prinzessin und der Clown sind ungefährlich. Im Fasching ist erlaubt, was gefällt. Doch das gilt nicht ohne gewisse Regeln. Denn manche Faschingskostüme sind sogar verboten.



Dann drohen hohe Geldstrafen oder sogar bis zu drei Jahre Gefängnis. Doch welche Faschingskostüme sind nicht erlaubt? Wir haben bei den Polizeipräsidien in der Region nachgefragt.

„Eigene Kostümvorschriften gibt es nicht“



„Eigene Faschingsvorschriften für Kostüme gibt es nicht“, fasst Günther Tomaschko, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Niederbayern, zusammen. Dennoch gilt: Die Freiheit und der Spaß hören da auf, „wo es strafbar wird“. Dazu gehören beispielsweise extremistische Symbole, Kostüme, die Minderheiten beleidigen oder täuschend echt aussehende Waffen, die anderen Angst machen. Auch täuschend echte Polizeiuniformen sind nicht erlaubt. Im Straßenverkehr gilt zudem: Keine Masken aufsetzen, die die Sicht beeinträchtigen oder einen nicht erkennbar bleiben lassen.

„Meinungsfreiheit hört auf, wo man sich strafbar macht“



Auch bei Faschingswagen, die ja gern die aktuelle Regierung und den Staat aufs Korn nehmen, gilt laut Tomaschko: „Meinungsfreiheit hört da auf, wo man sich strafbar macht.“ Da komme vor allem der Paragraf 86a zur Wirkung: Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder hohe Geldstrafen drohen für das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger oder Terroristischer Organisationen. Gezielt kontrollieren will die niederbayerische Polizei laut Tomaschko solche Vorfälle zwar nicht. „Wir gehen aber Hinweisen natürlich nach“, erklärt er.

„Keine Spezialkräfte aussenden“



Im Polizeipräsidium Oberbayern Süd gibt es gerade Krapfen, als der Anruf der Mediengruppe Bayern die Pressesprecher erreicht. Ob die Kollegen gesondert auf verbotene Kostüme achten wollen in diesem Fasching? Da lacht Pressesprecher Alexander Huber. „Ich glaube nicht, dass wir da Spezialkräfte aussenden werden, um so etwas festzustellen“, sagt er. „Natürlich“ habe man auch dieses Thema im Blick, wenn beispielsweise jemand eine täuschend echte Waffe oder eine fast realistische Polizeiuniform trage - oder eben verbotene Symbole auf seinem Kostüm habe. Dann greife die Polizei ein. „Es empfiehlt sich auch nicht, mit einer echt aussehenden Waffe in eine Bank zu gehen, selbst wenn man als Cowboy verkleidet ist“, sagt Huber. Das größere Problem, sagen er und seine Kollegen, sei im Fasching aber eher das Thema Alkohol im Straßenverkehr.

„Haben ein Auge darauf“



Das bestätigt auch Michaela Grob, Pressesprecherin des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord. Auf verbotene Kostüme „haben die Beamten natürlich auch ein Auge darauf, wie jedes Jahr“, sagt sie. „Wenn einer mit einer Anscheinswaffe, die aussieht wie eine Pumpgun, durch eine Innenstadt läuft, schreiten wir natürlich ein.“

„Wir überprüfen, wenn uns was gemeldet wird“



„Wenn uns was gemeldet wird, überprüfen wir das wie bei jedem anderen Sachverhalt auch“, erklärt auch Tanja Hausladen vom Polizeipräsidium Oberpfalz. Aber auch sie bestätigt: Alkohol im Straßenverkehr ist das größere Problem im Fasching.