Polizei ermittelt
Nach Attacke von Hund auf Reh in Regensburg: Fahndung nach Hund und Halter

12.02.2024 | Stand 13.02.2024, 10:06 Uhr

Mit einem Australian Shepherd (Symbolbild) ist am Freitag bei Ödenthal der Jagdtrieb durchgegangen. Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Eine tierische Auseinandersetzung am Stadtrand von Regensburg hat ein Nachspiel, die Polizei ermittelt.



Es gibt Stellen am Stadtrand, wo Regensburg extrem ländlich und naturnah ist. Für eine Spaziergängerin in der Holzäckerstraße nahe an der Grenze zu Zeitlarn war es am Freitag vorvergangener Woche allerdings deutlich zu viel Natur.

Sie wurde Zeugin eines tierischen Kampfes, bei dem ein freilaufender Hund ein Reh anfiel, zu Boden riss und übel malträtierte. Erst als die Frau einschritt und auf den Hund einschrie, ließ der Hund von seinem Opfer ab und lief in Richtung Ödenthal davon.

Auch das verletzte Reh entfernte sich auf drei Beinen vom Tatort und konnte trotz zeitnaher Suche durch einen herbeigerufenen Jäger nicht gefunden werden. Die Fahndung nach Hund und Halter hat derweil erst begonnen. „Wir arbeiten daran, beide ausfindig zu machen“, sagt Thomas Hasler, Sprecher der Polizeiinspektion Regensburg Nord. Falls es gelingt, erwartet den Hundebesitzer eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.

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In der Stadt oder im Landkreis gemeldet?



Bei dieser Suche kann die Polizei bei Bedarf auch auf die Daten der Stadt zurückgreifen. Laut Beschreibung der Zeugin handelte es sich bei dem angreifenden Hund um einen Australian Shepherd. Ein möglicher Anknüpfungspunkt wäre eine Nachschau, ob ein Vertreter dieser Rasse im Stadtteil Ödenthal gemeldet ist.

„Dann könnte man prüfen, ob es für diesen Hund irgendwelche Auflagen wie Leinenpflicht oder Tragen eines Maulkorbs gibt oder ob im Nachgang entsprechende Anordnungen erlassen werden müssen“, erklärt Stadt-Sprecherin Juliane von Roenne-Styra. Da Hund und Halter angesichts der nahen Stadtgrenze aber ebenso wahrscheinlich aus dem nahen Landkreis stammen könnten, müsste eventuell auch das Landratsamt in die Suche einbezogen werden.



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Fest steht, dass der von der Zeugin nicht am Tatort gesehene Besitzer seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Ohne Eskalation und ohne etwaige Auflagen für den Hund wäre ein Spaziergang ohne Leine in der Holzäckerstraße jedoch kein Verstoß gewesen.

Leinenpflicht herrscht nur auf Spielplätzen und in Grünanlagen



„Im größten Teil des Regensburger Stadtgebietes dürfen Hunde ohne Leine laufen“, ist auf der städtischen Internet-Seite unter dem Stichwort „Anleinpflicht für Hunde“ nachzulesen. Eine solche gibt es nur in öffentlichen Spiel- und Grünanlagen, ausgenommen davon sind die eigens gekennzeichneten Freilaufflächen im Neuprüller und Ziegetsdorfer Park, im Brixen-Park, im Burgweintinger Römerpark, am Unteren Wöhrd und am Weichser Damm.