Aufruf zum Totschlag
Auch Oberpfalz betroffen: Prozess um „Hängt die Grünen“-Wahlplakate beginnt

25.10.2022 | Stand 22.09.2023, 4:09 Uhr

Die beiden Angeklagten warten auf den Beginn im Prozess um Plakate der rechtsextremen Splitterpartei „Der III Weg“. Die Plakate mit dem Slogan „Hängt die Grünen“ wurden in München und in Cham aufgehängt und von der Polizei abgehängt. −Foto: Angelika Warmuth/dpa

Plakate der rechtsextremen Splittergruppe Der III. Weg mit dem Slogan „Hängt die Grünen“ sind seit Dienstag Thema eines Gerichtsverfahrens vor dem Amtsgericht in München.



Zwei Männer, darunter ein szenebekannter Neonazi, müssen sich wegen Aufforderung zum Totschlag und Volksverhetzung verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, verantwortlich zu sein für mehr als 25 Plakate, die während des Bundestagswahlkampfes im September 2021 in München sowie Cham und Roding in der Oberpfalz aufgehängt wurden. Eines davon hing in Sichtweite des Stadtbüros der Grünen in München. Die Wahlplakate wurden von der Polizei abgehängt.

Angeklagte wollten sich nicht äußern

Das sei keine freie Meinungsäußerung mehr, sagte ein Zeuge, der selbst Mitglied der Grünen ist. Er hatte eines der Plakate im September 2021 in München entdeckt und alarmierte die Polizei. Der Spruch habe ihn betroffen gemacht. „Das ist schon fast Aufruf zu einer Straftat“. Ähnliches berichtete der Vorsitzende der Münchner Grünen, Joel Keilhauer. Er sei von Parteimitgliedern aufmerksam gemacht worden, die sich von dem Slogan bedroht gefühlt hätten.

Die Angeklagten wollten sich Prozessbeginn nicht zu den Vorwürfen äußern. Der 65-Jährige war damals Vorsitzender der Partei Der III. Weg und gilt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft als Verantwortlicher im Sinne des Presserechts. Zudem soll er die Aufhängung an Orten in Bayern und auch in Sachsen veranlasst haben. Der 42-Jährige war der Anklage zufolge stellvertretender Vorsitzender des Landesverbands Bayern.

− dpa