Die Polizei ermittelt
43-Jähriger fällt nicht auf dubioses Angebot für ein Motorrad herein

23.03.2021 | Stand 23.03.2021, 14:08 Uhr

Foto: 123rf.com

Eine Plattform mit einem Online-Angebot für den Verkauf eines Motorrads erwies sich als betrügerische Webseite.

Von PP Oberpfalz/Pressemitteilung

Landkreis Tirschenreuth. Ein 43-Jähriger aus dem Landkreis Tirschenreuth fand am 22. März ein für ihn interessantes Angebot für den Kauf eines Motorrads auf einer Online-Handelsplattform. Der Verkäufer verlangte eine Überweisung eines fünfstelligen Betrags ins Ausland. Da das Empfängerland jedoch von dem Land abwich, in dem sich die Maschine befinden sollte, wurde der potentielle Käufer hellhörig und wandte sich an die Polizei.

Wie die Ermittlungen ergaben, hat der Mann richtig gehandelt, kein Geld zu überweisen, da es sich um eine Fake-Webseite handelte und tatsächlich kein Motorrad zum Verkauf stand. Die Ermittlungen wegen Betrugs werden durch die Kriminalpolizeiinspektion Amberg geführt.

Tipps der Polizei

Keine Spontankäufe: Bevor Sie ein Produkt in den Warenkorb eines Online-Shops legen, sollten Sie den Preis des Produkts bei anderen Anbietern wie dem Händler vor Ort vergleichen. Denn Betrüger locken ihre Opfer mit unwahrscheinlich niedrigen Preisen.

Informieren Sie sich vor dem Kauf: Geben Sie den Namen des Online-Shops in eine Suchmaschine ein, dadurch können Sie negative Erfahrungen anderer Kunden herausfinden und müssen sich nicht auf die Versprechungen der Shop-Betreiber verlassen. In vielen Selbsthilfeforen erfahren Sie ebenfalls, ob Ihr gewählter Online-Händler unseriöse Geschäftspraktiken anwendet.

Verbraucherzentrale hilft: In der Regel führt auch ein Anruf bei einer Verbraucherzentrale zur gewünschten Information über einen Online-Händler.

Wählen Sie sichere Zahlungswege: Der Kauf auf Rechnung kann vor Betrug durch Fake-Shops schützen. Getätigte Überweisungen können jedoch allenfalls kurzfristig rückgängig gemacht werden. Beim Lastschriftenverfahren können vorgenommene Abbuchungen noch nach einigen Tagen storniert werden.

Kein Einkauf bei Zweifel: Wenn Sie sich unsicher sind, kaufen Sie am besten gar nicht im gewählten Shop. Sie sollten das gewünschte Produkt nur beim Händler Ihres Vertrauens erwerben.

Was tun, wenn man Opfer geworden ist?

Sollten Sie bereits Geld für Ihren Kauf überwiesen haben, informieren Sie sich umgehend bei Ihrer Bank, ob Sie die Zahlung rückgängig machen können. Dies ist innerhalb eines bestimmten Zeitraums in der Regel noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten (bspw. Bargeldtransfer) kontaktieren Sie sofort den Dienstleister und lassen ihn die Transaktion stoppen.

Sichern Sie alle Beweise für Ihren Online-Kauf: Ob Kaufvertrag, Bestellbestätigung oder Mails, bewahren Sie alle Belege für Ihren Kauf auf. Drucken Sie diese aus.

Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei: Mit den gesicherten Unterlagen sollten Sie sich möglichst sofort an die Polizei wenden und Strafanzeige erstatten. Auch wenn die strafrechtliche Verfolgung von Tätern schwierig ist, weil diese aus dem Ausland agieren, sollten Sie sich nicht von einer Anzeige abbringen lassen. Nur dann können Löschungen von Fake-Shops konsequent vorangetrieben werden.