Straubing
Tigers-Fans dürfen zurück an den Pulverturm: 50 Prozent Zuschauerkapazität erlaubt

09.02.2022 | Stand 09.02.2022, 14:10 Uhr

−Symbolbild: dpa

Große Freude bei den Straubing-Tigers über die neuen Corona-Regeln in Bayern: Die Fans dürfen zurück an den Pulverturm - eine Auslastung von 50 Prozent ist wieder erlaubt.



Nach der Verlängerung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 23. Februar und den Anpassungen zum 9. Februar dürfen ab dem Heimspiel gegen die Schwenninger Wild Wings am Sonntag, 13. Februar (Spielbeginn: 19:00 Uhr), erstmalig wieder maximal 50 Prozent der eigentlichen Stadionkapazität zugelassen werden.

Somit haben wieder alle Inhaber einer Dauerkarte die Möglichkeit, die Heimspiele der Straubing Tigers zu besuchen und ihre ursprünglich gebuchten Plätze wieder zu nutzen. Die Differenz an Tickets zwischen den Dauerkarten und der Zuschauerdeckelung kann ab sofort für die kommenden drei Heimspiele am 13. Februar (Spielbeginn 19 Uhr), am 18. Februar (Spielbeginn 19.30Uhr) und am 20. Februar (Spielbeginn 14.00 Uhr) im Onlineticketshop auf der Homepage, an den bekannten Vorverkaufsstellen erworben werden. Ein Ticketverkauf an den Abendkassen findet statt, wenn die maximale Auslastung von 2818 Zuschauern bis dahin nicht erreicht wurde.

Daraus ergibt sich die nachstehende Vorgehensweise:

Alle Inhaber einer Dauerkarte oder eines gültigen Tagestickets erhalten an einem der 2G Plus-Checkpoints im Umfeld des Stadions nach Vorlage eines entsprechenden 2G Plus-Nachweises in Verbindung mit einem gültigen Ausweisdokument ein Einlassband. Dieses ist bei der Ticketkontrolle am Stadioneingang dem zuständigen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes unaufgefordert vorzuzeigen. Während der gesamten Veranstaltung ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend und es herrscht Alkoholverbot.

2G Plus bedeutet:
Geimpft oder genesen in Zusammenhang mit einem aktuellen negativen und zertifizierten Schnelltest oder einer Auffrischungsimpfung (Booster). Kinder unter 14 Jahren benötigen weder Impf- noch Testnachweis. Schüler und Schülerinnen ab 14 Jahren müssen neben dem 2G-Nachweis lediglich ihren Schülerausweis und ihren Personalausweis vorzeigen (dies gilt nicht für Studenten).

„Wir freuen uns riesig über die Rückkehr unserer Fans an den Pulverturm und die damit verbundene Unterstützung unserer Mannschaft“, sagt Geschäftsführerin Gaby Sennebogen. „Wir haben großes Vertrauen in das verantwortungsbewusste Umsetzen der geltenden Maßnahmen durch unsere Fans und blicken erwartungsfroh den nächsten Heimspielen entgegen. Lasst den Pulverturm wieder brennen!"