Allgemeinverfügung
Schutz von Wiesenbrütern − Walzverbot gilt in Niederbayern ab dem 1. April

04.03.2021 | Stand 18.03.2021, 17:05 Uhr

Foto: Karl Heinz Spremberg/123rf.com

Zum Schutz von Wiesenbrütern verbietet das Bayerische Naturschutzgesetz seit dem Jahr 2020 das Walzen von Wiesen und Weiden nach dem 15. März bis zur ersten Mahd. Um besonderen Nässelagen oder auch regionalen klimatischen Besonderheiten gerecht zu werden, können Ausnahmen von diesem Verbot zugelassen werden.

Von Regierung von Niederbayern/Pressemitteilung

Niederbayern. So werden Artenschutz und die Belange der Landwirtschaft praxisgerecht in Einklang gebracht. Mit Erlass der Allgemeinverfügung vom 1. März darf – wie bereits im Jahr 2020 – in Niederbayern in diesem Jahr insbesondere aufgrund der andauernden hohen Bodenfeuchte Grünland bis einschließlich 1. April 2021 gewalzt werden. Ausgenommen von dieser Verlängerung sind Wiesenbrütergebiete. Hier bleibt – ebenfalls wie im Vorjahr – das Walzen zum Schutz von Gelegen bereits nach dem 15. März 2021 verboten. Insbesondere Brachvögel und Kiebitze beginnen zu diesem Zeitpunkt mit dem Brüten.

Grundlage für diese Entscheidung sind aktuelle Daten des Deutschen Wetterdienstes sowie fachliche Beurteilungen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft und des Bayerischen Landesamts für Umwelt.

Das Walzen von Grünland im Frühjahr dient der Rückverfestigung des Bodens nach dem Winterfrost, der Anregung der Durchwurzelung und zum Einwalzen von Steinen. Der Boden darf hierzu weder zu nass, noch zu trocken sein und die Gräser sollten sich im Stadium des Wieder-Ergrünens befinden.

Die genaue Lage der Wiesenbrütergebiete kann im Internet unter fisnatur.bayern.de ermittelt werden. Dazu muss unter dem Thema „Arten- und Biotopschutz“ der Layer "Wiesenbrüterkulisse" aktiviert werden.