Zahnersatz
Bonus sicher trotz Corona

09.04.2021 | Stand 09.04.2021, 8:05 Uhr

Regelmäßige Vorsorge zahlt sich aus: AOK-Direktor Georg Kagermeier (r.) und Ernst Binner, 1. Vorsitzender des ZBV Niederbayerns (l.) beim Austausch über die coronabedingen Sonderregelungen im Bereich Zahnvorsorge. Foto: AOK

Wer im vergangenen Jahr den Vorsorgetermin bei seinem Zahnarzt coronabedingt nicht wahrnehmen konnte, muss keinen Nachteil fürchten. Mit der jährlichen zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung sichern sich Patienten einen höheren Festzuschuss für einen möglichen Zahnersatz und sparen damit Geld.

Von sms/pm

Straubing. „Wir gewähren den entsprechenden Bonus für Zahnersatz, auch wenn im Bonusheft kein Stempel für eine Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt in 2020 eingetragen ist“, so Georg Kagermeier, Direktor der AOK Direktion Straubing-Bogen – Dingolfing-Landau. Die AOK beteiligt sich mit einem Festzuschuss an den Kosten für den medizinisch notwendigen Zahnersatz in Höhe von 60 Prozent – also an Zahnarzthonorar, Material- und Laborkosten. Der Kassenzuschuss steigt auf 70 Prozent bei einem über fünf Jahre lückenlos geführten Bonusheft und auf 75 Prozent bei zehn Jahren. „Regelmäßige Vorsorgetermine beim Zahnarzt sorgen aber nicht nur für den Bonus, sondern helfen vor allem, die individuelle Zahngesundheit zu stärken“, so Ernst Binner, 1. Vorsitzender des zahnärztlichen Bezirksverbands Niederbayern. Vorrangiges Ziel dabei ist stets, die eigenen Zähne möglichst ein Leben lang gesund zu erhalten.

„Neben dieser coronabedingten Sonderregelung gilt seit vergangenem Herbst eine weitere Lockerung im Nachweis der durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen“, ergänzt Georg Kagermeier. In begründeten Ausnahmefällen kann die Krankenkasse auch dann den Zuschuss auf 75 Prozent erhöhen, wenn der Versicherte in den letzten zehn Jahren vor Beginn der Behandlung die Kontrolluntersuchungen nur einmal ausgelassen hat. Die Krankenkasse benötigt dann einen entsprechenden Nachweis über die Ausnahme. Eine begründete Ausnahme kann beispielsweise eine schwere Erkrankung sein. Sollte die Zahnvorsorgeuntersuchung jedoch in den letzten fünf Kalenderjahren vor Behandlungsbeginn versäumt worden sein, ist eine Erhöhung des Festzuschusses gesetzlich ausgeschlossen.