Landau
Wegen gestohlener 20 Euro: Dingolfinger muss in Haft

13.07.2023 | Stand 14.09.2023, 21:26 Uhr

Weil er schon 14 Mal einschlägig wegen Diebstahls vorbestraft war, kassierte der Dingolfinger vom Amtsgericht Landau eine zweimonatige Haftstrafe. −Foto: Klee/Archiv

Zwei Monate Haft für 20 Euro Diebesbeute: Weil ein Dingolfinger in einem Elektromarkt die aufgestellte Spendenbox für das Tierheim Passbrunn mitgenommen hatte, musste er sich wegen Diebstahls vor dem Landauer Amtsgericht verantworten.



Der geschätzte Wert der Box liegt bei 20 Euro, wie auch ein Vertreter des Marktes vor Gericht bestätigte. Und obwohl der Dieb kurze Zeit später in dem Laden vorbeischaute, die Box zurückbrachte und auch das Geld zurückbezahlte, hielt die Landshuter Staatsanwaltschaft an der Strafverfolgung fest. Denn: Der 41-Jährige ist bisher schon 22 Mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten und bereits 14 Mal einschlägig wegen Diebstahls vorbestraft.

Angeklagter: „Es war total unnötig“



Richter Michael Piringer war es völlig schleierhaft, warum der Angeklagte wegen eines solch geringen Betrags eine weitere Haftstrafe riskierte. „Ich weiß es auch nicht, es war total unnötig“, gab der Beschuldigte vor Gericht zu. „Ich hänge auf Medikamenten fest“, gab er zu seiner Verteidigung zu Protokoll. Schon als Teenager habe er damit begonnen, Haschisch zu konsumieren, mit 16 Jahren kamen härtere Drogen wie Speed, Ecstasy und LSD dazu. Therapien hätten bisher nur geringen Erfolg bei ihm gehabt. Wegen der „erheblichen Rückfallgeschwindigkeit“, wie Staatsanwalt Patrick Haseneder betonte – schließlich sei der Beschuldigte gerade mal zehn Tage vor der Tat aus der Haft entlassen worden – forderte er eine dreimonatige Haftstrafe.

Das könnte Sie auch interessieren: Polizei gibt Tipps: So schützen Sie Ihr Rad vor Diebstahl

Weil er seinen Schaden wieder gut gemacht hatte und die „deutliche Suchtproblematik“ zu erkennen war, wie Richter Michael Piringer in der Urteilsverkündung erklärte, sprach er den Dingolfinger des Diebstahls schuldig – allerdings zu zwei Monaten Freiheitsstrafe. Wenn der Mann binnen einer Woche keine Berufung einlegt, muss er schon wieder einsitzen.

− mk