Verstoß gegen Artenschutzübereinkommen
Zoll am Frankfurter Flughafen beschlagnahmt Luchsfell

11.11.2018 | Stand 03.08.2023, 23:56 Uhr
−Foto: n/a

Am 29. Oktober kontrollierten Zollbedienstete das Reisegepäck von Passagieren eines Fluges aus Russland. Im Koffer eines Reisenden fanden sie ein präpariertes Luchsfell samt Kopf, das der Mann beim Zoll nicht angemeldet hatte.

FRANKFURT AM MAIN Es handelte sich dabei um einen Eurasischen Luchs mit der lateinischen Bezeichnung Lynx Lynx, der vom Washingtoner Artenschutzübereinkommen unter Schutz gestellt ist.

Da der Reisende die erforderlichen Genehmigungen dafür nicht vorweisen konnte, wurde das Präparat beschlagnahmt und das Bundesamt für Naturschutz informiert. Christine Straß, Pressesprecherin bei Hauptzollamt Frankfurt am Main: „Die meisten Verstöße werden von Urlaubern begangen, die Präparate oder Teile geschützter Tier- und Pflanzenarten aus Unwissenheit als Souvenirs mit nach Hause bringen. Aber auch so trägt man dazu bei, dass der Handel mit geschützten Arten blüht und leistet damit dem Aussterben von Tieren und Pflanzen Vorschub.“ Doch hierbei ist äußerste Vorsicht geboten. Viele Tiere oder Pflanzen sind artengeschützt. Hier droht dem Reisenden nicht nur die Beschlagnahme des Souvenirs, sondern auch das Verhängen einer Geldstrafe.

Im Jahr 2017 kam es beim Hauptzollamt Frankfurt am Main zu 372 Sicherstellungen mit 13.339 artengeschützten Einzelexemplaren. Darunter waren 1.681 lebende Tiere und 2.019 lebende Pflanzen sowie 9.639 Erzeugnisse aus geschützten Arten.

Schwandorf