Juristisch gültig oder nicht?
Patient hatte seine Patientenverfügung auf die Brust tätowiert

04.12.2017 | Stand 04.08.2023, 2:43 Uhr
−Foto: n/a

Ein 70-jähriger Mann aus Miami kam in die Notaufnahme des Jackson Memorial Hospital. Er war nicht bei Bewusstsein. Auf seiner Brust fanden die Ärzte eine tätowierte Patientenverfügung und standen vor einer lebensentscheidenden Frage.

MIAMI Wie die Berliner Morgenpost berichtet kam ein 70-jähriger Mann in ein Krankenhaus in Miami. Er war nicht bei Bewusstsein und musste wiederbelebt werden.

Doch dann fanden die Ärzte auf seiner Brust eine tätowierte Patientenverfügung inklusive Unterschrift mit dem Text: „Nicht wiederbeleben“ (Do not resuscitate).

Die Ärzte standen nun vor einer lebensentscheidenden Frage: War diese Patientenverfügung tatsächlich das, was der Patient wollte? War sie juristisch gültig? Viel Zeit zur Beantwortung blieb den Ärzten nicht, da sich der Zustand des 70-Jährigen zunehmend verschlechterte.

Gregory Holt, einer der beteiligten Ärzte, sagte der „Washington Post“, dass der Mann berauscht, ohne Ausweis, ohne Familie oder Freunde eingeliefert worden sei. Nach Konsulation ethischer Berater, entschieden sich die Ärzte schließlich dem Wunsch nachzugehen.

Der Mann starb am nächsten Morgen. Später gelang es noch, seine juristisch wasserdichte Patientenverfügung auf Papier zu finden – die Ärzte waren erleichtert.

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